Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss Agrana / Atys (Fruchtzubereitungen)

26.04.2004

Das Bundeskartellamt in Bonn hat die Übernahme der französischen Financière Atys SA, Neuilly-sur-Seine, durch die mit der Südzucker AG, Mannheim/Ochsenfurt, verbundene Agrana Zucker und Stärke Aktiengesellschaft, Wien, untersagt.

Die an dem Zusammenschluss beteiligten Unternehmen sind in Deutschland unter anderem in der Herstellung von Fruchtzubereitungen für die industrielle Weiterverarbeitung – insbesondere in der Milch- und in der Backwarenindustrie – tätig und gehören hier zu den vier größten Anbietern.

Der Zusammenschluss hätte auf dem relevanten Markt zu der Entstehung einer gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung von Agrana / Atys und dem Marktführer Franz Zentis GmbH & Co. KG, Aachen, geführt. Agrana / Atys und Zentis würden zusammen einen Marktanteil von über 70 % halten, so dass die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthaltene Oligopolvermutung erfüllt wäre. Diese Vermutung wurde durch weitere Erwägungen gestützt: Durch die Marktanteile, die Finanzkraft und den guten Zugang der Agrana zum Beschaffungsmarkt für Zucker würde die Position von Atys als zweitstärkstem Anbieter deutlich gestärkt. Zentis und Agrana / Atys hätten damit nur geringe Anreize, in einen Preiswettbewerb zueinander einzutreten. Auch die Homogenität der betroffenen Produkte, die hohe Transparenz des Marktes und die stagnierende Marktentwicklung sprächen gegen einen hinreichenden Binnenwettbewerb zwischen den beiden Oligopolisten. Gleichzeitig wäre aufgrund der übrigen Marktstruktur und der bestehenden Marktzutrittsschranken nach dem Zusammenschluss nicht mehr mit nennenswertem Außenwettbewerb durch aktuelle oder potenzielle Konkurrenten zu rechnen. Agrana und Atys konnten die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes nicht ausräumen. Das Vorhaben war daher zu untersagen.

Die Unternehmen haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einzulegen.

English version

  • Bundeskartellamt prohibits merger between Agrana / Atys (fruit processing)