Bundeskartellamt geht Beschwerden über Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis nach
30.08.2004
Dem Bundeskartellamt liegen verschiedene Beschwerden und kritische Stellungnahmen zu den im Zusammenhang mit der bestehenden Gas-/Ölpreis-Kopplung angekündigten Preiserhöhungen für Gas vor. In den Beschwerden wird insbesondere vorgetragen, dass die traditionellen Begründungen für die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis keine Geltung mehr haben und die Gasversorger die Kopplung u.a. zur Forderung überhöhter Endkundenpreise ausnutzen.
Das Kartellamt hat diese Beschwerden und die aktuellen Berichte über geplante Preiserhöhungen zum Anlass genommen, verschiedene Gasversorger anzuschreiben und um eine Erörterung der Problematik zu bitten. Im Rahmen dieser Vorprüfung sollen die Begründungen und die praktische Umsetzung der Kopplung auf ihre kartellrechtliche Relevanz geprüft werden. Die Namen der angeschriebenen Unternehmen gibt das Bundeskartellamt nicht bekannt.