Bundeskartellamt gibt den Zusammenschluss Deutsche Börse /
London Stock Exchange frei

28.06.2005

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss von Deutsche Börse AG (DBAG) und London Stock Exchange plc (LSE) freigegeben.

Das Übernahmevorhaben ist am 14. Januar 2005 beim Bundeskartellamt angemeldet worden. Die Unternehmen haben die Anmeldung aufrecht erhalten, obwohl die DBAG das Übernahmeangebot zwischenzeitlich zurückgenommen hat.

Die Prüfung des Zusammenschlussvorhabens hat ergeben, dass die Beteiligten die größten Überschneidungen im Bereich der Börseninfrastruktur für den Aktienhandel aufweisen. Eine Verschlechterung der Wettbewerbssituation ist dort jedoch nicht zu erwarten: Weder bei der Notierung noch bei der Organisation des Börsenhandels kommt es zu Marktanteilsadditionen, da die Zusammenschlussbeteiligten auf räumlich getrennten Märkten tätig sind. Eine Beeinträchtigung des potentiellen Wettbewerbs ist
ebenfalls nicht zu erwarten, da die Marktzutrittsschranken für ein Tätigwerden auf an-deren nationalen Börsenmärkten für Aktien hoch sind. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die Liquidität eines Aktienwerts, die an der Heimatbörse der jeweiligen Aktie am größten ist. Schließlich wird auch die vertikale Marktstellung der DBAG in Deutschland durch einen möglichen Erwerb der LSE nicht verstärkt.

Welche Auswirkungen das Übernahmevorhaben im Vereinigten Königreich hat, wird zur Zeit von der UK Competition Commission geprüft.

English version

  • Bundeskartellamt clears Deutsche Börse / London Stock Exchange merger