Bundeskartellamt gibt Fusion Strabag/Roba unter Auflagen frei

02.10.2006

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Ed. Züblin AG, Stuttgart durch die Bauholding Strabag SE, Spittal/Drau (Österreich) unter Auflagen freigegeben, soweit deren Tochtergesellschaft Roba Baustoff GmbH, Augsburg betroffen ist. Der Zusammenschluss war bereits im August 2005 bei der Europäischen Kommission angemeldet worden. Diese hatte die Fusion freigegeben, den Fall jedoch insoweit an das Bundeskartellamt verwiesen, als sich der Zusammenschluss auf verschiedene Regionalmärkte für Asphaltmischgut in Deutschland auswirkt.

Die Strabag-Gruppe ist im Hochbau, Ingenieurbau, Tief- und Straßenbau insbesondere in Deutschland, Österreich und Osteuropa tätig. Dabei nimmt das Unternehmen im deutschen Straßenbau eine führende Rolle ein. Die Tätigkeit der Strabag im Baustoffbereich war bislang von untergeordneter Bedeutung. Züblin und deren Tochtergesellschaft Roba waren Teil der Walter Bau AG, über die im Frühjahr 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Walter Bau war ein international tätiges Bauunternehmen mit den Schwerpunkten Schlüsselfertigbau, Ingenieurbau und Verkehrswegebau. Roba ist vor allem im Bereich Herstellung und Vertrieb von Asphaltmischgut und Transportbeton tätig.

Das Bundeskartellamt hatte die Fusion abgemahnt, da es in den Marktbereichen Berlin, München und Chemnitz zur Begründung oder Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen bei der Herstellung und dem Vertrieb von Asphaltmischgut gekommen wäre. Angesichts der engen gesellschaftsrechtlichen Verbindungen zwischen Strabag und dem Marktführer im Asphaltbereich, der Werhahn-Gruppe, wäre nach dem Erwerb der Roba-Werke

durch Strabag kein wesentlicher Wettbewerb zu den Werken der Werhahn mehr zu erwar-ten gewesen. Werhahn und Strabag hätten die genannten Regionalmärkte gemeinsam beherrscht.

Um eine Untersagung abzuwenden erklärte sich Strabag bereit, ihre bisherige 49 %- Beteiligung an der Deutag GmbH & Co. KG an die Werhahn-Gruppe zu veräußern. Werhahn hat bereits den überwiegenden Teil ihres Asphaltgeschäfts in der Deutag konzentriert. Deutag betreibt deutschlandweit ein Netz von über 100 Asphaltmischwerken. Strabag wird außerdem weitere Verflechtungen mit der Werhahn-Gruppe auflösen, insbesondere ein Gemeinschaftsunternehmen, das in Sachsen tätig ist. Die Minderheitsbeteiligung der Strabag an dem führenden Asphaltanbieter in Bayern, der Bayerische Asphalt-Mischwerke für Straßenbaustoffe GmbH & Co. KG (BAM), bleibt bestehen. An der BAM hält die Werhahn-Gruppe ebenfalls eine Mehrheitsbeteiligung. Für den Marktraum München hat Strabag daher angeboten, das Werk der Roba an einen unabhängigen Wettbewerber zu veräußern.

Strabag hat die Entflechtung der Deutag auch im Hinblick auf den Erwerb weiterer Asphaltmischgutaktivitäten, u.a. in Hamburg, angeboten. Außerdem kam Strabag erst nach dieser Entflechtung als Erwerber für verschiedene Werke und Beteiligungen in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in Betracht, die Werhahn in Umsetzung von Veräußerungsauflagen aus dem Fusionskontrollverfahren Werhahn/Norddeutsche Mischwerke an einen unabhängigen Erwerber verkaufen musste.

Kartellamtspräsident Ulf Böge: „Die Entflechtung der Deutag bringt wichtige wettbewerbsfördernde Impulse mit sich. Das führende Straßenbauunternehmen Strabag als größter Nachfrager nach Asphaltmischgut in Deutschland wird in Zukunft kein finanzielles Eigeninteresse mehr an dem führenden Asphalthersteller Deutag haben, so dass auch Wettbewerber der Deutag die Chance erhalten, Strabag als Kunden zu gewinnen. Außerdem ist zu erwarten, dass in Zukunft von Strabag auch als Anbieter von Asphaltmischgut Wettbewerbsimpulse ausgehen werden.“

English version

  • Bundeskartellamt clears Strabag/Roba merger subject to obligations