Private Gaskunden können nunmehr den Versorger wechseln

14.02.2006

Nach drastischen Preisanhebungen seit Oktober 2005 hat das Bundeskartellamt gegen sieben überregionale Gasversorgungsunternehmen Ende Januar 2006 Missbrauchs­ver­fahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gasendkundenpreise eingeleitet.

Dabei handelt es sich um

-  E.ON Thüringer Energie AG,

-  E.ON Avacon AG (Sachsen Anhalt),

-  RWE Westfalen-Weser-Ems AG,

-  MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH,

-  SpreeGas GmbH,

-  ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG und

-  ein Eigenbetrieb der Thüga AG.

Bundesweite Gaspreiserhebungen bei mehr als 700 Gasversorgungsunternehmen, die das Bundeskartellamt gemeinsam mit den Landeskartellbehörden durchgeführt hatte, hatten Preisdifferenzen in Deutschland von über 40 Prozent zwischen günstigsten und teuersten Unternehmen ergeben. Neben dem Bundeskartellamt, das für 29 Gasversorgungs­unter­nehmen zuständig ist, haben die Landeskartellbehörden über 80 Verfahren gegen in ihre Zuständigkeit fallende Gasversorgungsunternehmen eingeleitet. Seitens der privaten Verbraucher wurden nicht nur die hohen Preise, sondern vor allem die fehlende Wechsel­möglichkeit beklagt. Kartellamtspräsident Böge: „Eine freie Konsumenten­entscheidung ist ein Grundsatz unserer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Wir hatten die Möglichkeit, hier im Rahmen unserer Missbrauchsverfahren zu einem schnellen Ergebnis zu gelangen. Denn wirksame Wechselmöglichkeiten beleben den Wettbewerb insgesamt. Sie sind insoweit einer Preismissbrauchsaufsicht, die immer auf einen konkreten Kartell­rechtsverstoß bezogen bleiben muss, überlegen.“

Die o.g. Unternehmen haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt nunmehr schriftlich verpflichtet, den Privatkunden zum 1. April eine solche Wechselmöglichkeit einzuräumen. E.ON hat sich für alle seine Konzernunternehmen dazu verpflichtet. Das Bundeskartellamt hat daraufhin die Verfahren heute eingestellt.

Die Wechselmöglichkeit läuft unter dem Stichwort „Beistellung“, eine Marktöffnungsrege­lung, die schon im Bereich der Telekommunikation und des Strommarktes angewendet wird. Es handelt sich praktisch um ein „Dreiecksverhältnis“. Hierbei schließt der private Endkunde seinen Gasversorgungsvertrag mit dem neuen Gasversorger, der das Gas wiederum vom etablierten örtlichen Netzbetreiber im Rahmen eines Beistellungsvertrags kauft.

Böge: „Sicher gibt es mit dieser Lösung noch keinen Anlass zur Euphorie. Die Beistellung dient nur als Zwischenlösung, bis ein wirksames „Entry-Exit-System“ für Haushaltskunden etabliert ist, das dem alternativen Gasversorger eine diskriminierungsfreie Durchleitung durch das Netz des örtlichen Netzbetreibers ermöglicht. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass ein solches Entry-Exit-System am 1. Oktober 2006 starten wird. Aber die gefun­dene Lösung bewirkt, dass der private Endverbraucher nunmehr die von ihm gewünschte Möglichkeit hat, einen anderen Gasversorger zu wählen. Bessere Wechselmöglichkeiten sollten sich letztlich auch in einem niedrigeren Preis niederschlagen.“

English version

  • Private gas customers now able to switch providers