Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss Air Berlin / LTU frei
08.08.2007
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Fluggesellschaft LTU durch Air Berlin nach vertiefter Prüfung freigegeben.
Im Rahmen der Prüfung wurde vor allem der Markt für Flugleistungen in Feriengebiete, zu dem neben dem klassischen Chartergeschäft auch der Verkauf von Einzelplätzen zählt, untersucht. Die Ermittlungen haben ergeben, dass Ferienreisende in zunehmendem Maße ihre Flüge nicht nur als Teil einer Pauschalreise einkaufen, sondern die Flugleistung als Teil einer selbst zusammengestellten Urlaubsreise buchen.
Zwar überschneidet sich das Flugangebot der beteiligten Unternehmen auf einer Vielzahl von Strecken, auf denen diese zum Teil hohe Marktanteile halten. Allerdings ist damit keine marktbeherrschende Stellung verbunden, da die Wettbewerbsverhältnisse den Verhaltensspielraum von Air Berlin / LTU wirksam beschränken.
Kartellamtspräsident Heitzer sagte: „Das Angebot von Flugleistungen ist insgesamt so groß, dass auf einzelnen Strecken zumindest potentieller Wettbewerb herrscht. Einzelreisende können auch auf Billigfluglinien wie Ryan Air, Easy Jet und Germanwings ausweichen.“
Reiseveranstalter verfügen über Verhandlungsmacht und können ihre Nachfrage nach Sitzplatzkontingenten auf andere Anbieter verlagern, zumal die konzerngebundenen Carrier TUIfly und Condor (Thomas Cook) auch anderen Veranstaltern und Einzelreisenden zur Verfügung stehen.
Nach den Ermittlungsergebnissen liegen die Untersagungsvoraussetzungen demnach nicht vor, so dass das Fusionsvorhaben ohne Nebenbestimmungen freigegeben werden konnte.