Bundeskartellamt begrüßt geplanten Verkauf der Thüga durch E.ON
12.11.2008
Das Bundeskartellamt erklärt auf Nachfrage, dass es die heute öffentlich bestätigten Überlegungen der E.ON AG, ihre Anteile an der Thüga AG zu veräußern, als wichtigen Beitrag zur Schaffung wettbewerblicher Strukturen im Energiesektor begrüßt.
Mit der Thüga AG würden zahlreiche deutsche Stadtwerke und Regionalversorger mit einem jährlichen Gas- und Stromabsatz in mehrstelliger Milliardenhöhe aus dem E.ON-Einflussbereich herausgelöst, darunter bedeutende Versorgungsunternehmen mit eigenen Stromerzeugungskapazitäten und überregionalen Marktauftritten. Solch eine Maßnahme setzt an einem der wichtigsten Wettbewerbshindernisse an, das von Bundeskartellamt, Monopolkommission und Gerichten in der Vergangenheit immer wieder herausgestellt worden ist, nämlich dem hohen Verflechtungsgrad auf der Vertriebsstufe. Dieser führt dazu, dass einerseits alternativen Energielieferanten der Zugang zu Weiterverteilerkunden in Deutschland erschwert wird und andererseits der Wettbewerb um die Endkunden reduziert bleibt.
Die Veräußerung der Thüga-Beteiligung führt zwar noch nicht zu einem Wegfall der marktbeherrschenden Stellung des E.ON-Konzerns auf allen Märkten, allerdings ist die wettbewerbliche Beurteilung im Rahmen der Missbrauchsaufsicht angesichts solcher freiwilligen Entflechtungsmaßnahmen zu gegebener Zeit neu zu bewerten.