Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Drogerieartikelhersteller
20.02.2008
Das Bundeskartellamt hat gegen vier Markenhersteller von Drogerieartikeln sowie deren Vertriebsleiter Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 37 Mio. Euro wegen abgestimmter Preiserhöhungen (19 Mio. EUR ) und gegenseitigen Informationsaustauschs über den Stand der Jahresgespräche mit Einzelhändlern (18 Mio. EUR) verhängt. Es handelt sich bei den Unternehmen um Henkel Wasch- und Reinigungsmittel GmbH, Schwarzkopf & Henkel GmbH, Sara Lee Deutschland GmbH und Unilever Deutschland GmbH. Ausgelöst wurde das Verfahren durch einen Bonusantrag der Colgate-Palmolive GmbH.
Die Unternehmen hatten zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise um etwa 5 % für folgende Drogerieartikel abgestimmt:
a) Handgeschirrspülmittel der Marken „Pril“ und „Palmolive“
b) Duschgel der Marken „Fa“, „Duschdas“ und „Palmolive“ sowie
c) Zahncreme der Marken „Signal“ sowie „Dentagard“ und „Colgate“ (Basis).
Die aufgeführten Marken sind in ihren Produktbereichen preislich fast identisch positioniert und stehen deshalb besonders im Wettbewerb zueinander.
Darüber hinaus waren die genannten Markenartikelhersteller – gemeinsam mit weiteren Unternehmen der Branche - seit Jahren an einem regelmäßigen Austausch von Informationen über die Verhandlungen mit Einzelhändlern beteiligt. Auf Sitzungen des Arbeitskreises „Körperpflege-, Wasch- und Reinigungsmittel“ (KWR) des Markenverbandes e.V., wurden Informationen über neue Rabattforderungen des Einzelhandels sowie Abschlüsse der Vertragspartner im Rahmen der Jahresgespräche ausgetauscht.
Ziel war es, das Marktverhalten des Wettbewerbers zu beeinflussen bzw. von vorn-herein die Ungewissheit über das zukünftige Marktverhalten der Wettbewerber auszuräumen.
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer: „Im Interesse des Endverbrauchers darf die hohe Wettbewerbsintensität im Einzelhandel nicht durch Absprachen der Markenhersteller konterkariert werden. Im Wettbewerb setzen die Unternehmen ihre Preise unabhängig voneinander. Der Austausch von sensiblen Informationen über Rabattverhandlungen schränkt bereits den Wettbewerb ein und verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht.“
Das Bundeskartellamt wird in Kürze auch Verfahren gegen die übrigen Teilnehmer an dem Informationsaustausch eröffnen.
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Personen und Unternehmen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim OLG Düsseldorf einlegen.