Bundeskartellamt gibt den Verkauf der E.ON Tochter Thüga an Stadtwerke-Konsortium frei
01.12.2009
Das Bundeskartellamt hat gestern das Vorhaben mehrerer Stadtwerke freigegeben, über die eigens dafür gegründete Holding Integra Energie GmbH & Co. KGaA sämtliche Anteile an der Thüga Aktiengesellschaft vom E.ON-Konzern zu übernehmen. Unter dem Dach der in München ansässigen Thüga mit einem Jahresumsatz von rund 860 Mio. € sind vor allem Minderheitsbeteiligungen an ca. 90 Stadtwerken und Regionalversorgern vereinigt. Darüber hinaus bietet die Thüga Energiedienstleistungen an und versorgt in Teilen Baden-Württembergs und Bayerns auch direkt Haushalte mit Energie und Trinkwasser. Allein mit Gas und Strom versorgten die Thüga und ihre Beteiligungsunternehmen zuletzt rund 2,9 bzw. 3,5 Mio. Kunden in Deutschland.
Bislang wurde die Thüga von Deutschlands bedeutendstem Ferngasunternehmen E.ON Ruhrgas kontrolliert. Diese Verbindung des marktbeherrschenden Gasvorlieferantens E.ON mit den unter dem Dach der Thüga zusammengefassten Weiterverteilerkunden trug aus Sicht des Bundeskartellamts lange Zeit zur Abschottung insbesondere der Gasmärkte gegenüber alternativen Gaslieferanten aus dem In- und Ausland bei. Die Ankündigung der freiwilligen Herauslösung der Thüga aus dem E.ON-Konzern wurde insofern vom Bundeskartellamt als wichtiger Beitrag zur Schaffung wettbewerblicher Strukturen im Energiesektor begrüßt (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 12.11.2008).
Bei den Gesellschaftern der nun erwerbenden Integra handelt es sich sämtlich um Unternehmen aus dem Beteiligungsbesitz der Thüga selbst, nämlich die N-ERGIE in Nürnberg, die Mainova in Frankfurt/Main, die Stadtwerke Hannover sowie 47 weitere, über das Freiburger Konsortium Kom9 einbezogene kommunale Versorger.
Das Zusammenschlussvorhaben führt auf keinem der betroffenen Gas- und Strommärkte zu der Entstehung oder der Verstärkung von marktbeherrschenden Stellungen. Vielmehr bewirkt das Vorhaben, dass das Ausmaß an vertikaler Integration des E.ON-Konzerns reduziert wird. Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass der Zusammenschluss positive Auswirkungen auf die betroffenen Märkte haben wird.
Den fortschreitenden Rekommunalisierungsprozess in der deutschen Versorgungswirtschaft wird das Bundeskartellamt weiterhin sorgfältig beobachten, um wettbewerbliche Probleme gegebenenfalls frühzeitig identifizieren zu können.
Die Entscheidung wird in Kürze in einer öffentlichen Version auf der Homepage des Bundeskartellamts zur Verfügung gestellt.