Industrieversicherer nehmen Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes zurück

17.07.2009

In dem Kartellverfahren gegen Industrieversicherer haben nach Einspruchsrücknahme der AXA Versicherung AG in der vergangenen Woche nunmehr auch der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG sowie die persönlich Betroffenen ihren Einspruch gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamtes vom März 2005 zurückgenommen. Die Rücknahme der Einsprüche betrifft den Komplex industrielle Sachversicherung und damit den mit Abstand bedeutendsten Teil der Vorwürfe des Bundeskartellamtes. Die Allianz und die Württembergische Versicherung hatten ihre Einsprüche bereits vor dem Beginn des gerichtlichen Verfahrens zurückgenommen. Das Pilotverfahren des OLG Düsseldorf in Sachen Industrieversicherer ist damit beendet. Damit sind nun vom Bundeskartellamt verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 96 Mio. € rechtskräftig geworden.

Das Bundeskartellamt hatte 2005 Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 150 Mio. Euro gegen insgesamt 18 Versicherungsunternehmen sowie 22 betroffene Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen verhängt. Der Kartellrechtsverstoß betraf bundesweit und branchenübergreifend vor allem den Bereich der industriellen Sachversicherung (Feuer-, Feuer-Betriebsunterbrechungs-, EC- und All-Risk-Versicherung sowie Technische Versicherung), ferner die Transport- und die Gebäude-/ Monopol-Versicherung sowie Reisekosteninsolvenzversicherung. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes hatten sich die betreffenden Versicherer seit Mitte 1999 abgesprochen, den zum damaligen Zeitpunkt bestehenden intensiven Prämien- und Bedingungswettbewerb zu beenden, um höhere Prämien und Konditionenveränderungen herbeizuführen.

Das Gericht hatte die Beweisaufnahme gegen die AXA Versicherung AG, HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. und die Gothaer Allgemeine Versicherung AG weitgehend abgeschlossen und Sachverständige mit der Berechnung eines möglichen kartellbedingten Mehrerlöses beauftragt. Das OLG hat die Möglichkeit, nach mündlicher Verhandlung, von der durch das Bundeskartellamt festgesetzten Buße abzuweichen und zwar nach unten wie auch nach oben.

Eine Reihe von Einsprüchen, die die noch ausstehenden Bußgeldsumme von ca. 54 Mio. € betreffen, müssen noch zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht verhandelt werden, soweit die Unternehmen ihre Einsprüche nicht auch diesbezüglich zurücknehmen.

English version

  • Industrial insurers withdraw appeals against Bundeskartellamt’s orders imposing fines