Bundeskartellamt verhängt Millionenbußgelder wegen Absprachen im Chemiegroßhandel

07.12.2010

Das Bundeskartellamt hat gestern den ersten Teil eines umfangreichen Kartellverfahrens gegen die Chemiegroßhandelsbranche abgeschlossen. Gegen zwölf Unternehmen wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 15,11 Mio. € wegen wettbewerbswidriger Absprachen verhängt. Vertreter der Unternehmen hatten für verschiedene Regionen jeweils über mehrere Jahre (teilweise mehrere Jahrzehnte) Preise und Lieferquoten für standardisierte Industriechemikalien (sog. Commodities) abgesprochen und Kundenschutzvereinbarungen getroffen. Die Kartelle umfassten nur den Vertrieb der Chemiegroßhändler. Direktlieferungen der Chemikalienproduzenten waren davon nicht betroffen.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt: „Der Chemiegroßhandel in Deutschland war bis zu unserer Durchsuchung im Jahre 2007 über Jahrzehnte von einem weit verzweigten Netz regionaler Kartelle geprägt. Nach der Aufdeckung dieser Praktiken können nun die positiven Effekte des Wettbewerbs wieder greifen.“

Die verhängten Bußgelder beziehen sich auf insgesamt sechs verschiedene regionale Kartelle. Das Bundeskartellamt hat damit den ersten Teil des Gesamtverfahrens abgeschlossen; ermittelt aber in diesem Zusammenhang noch gegen weitere 16 Unternehmen, auch in bislang noch nicht aufgegriffenen Regionen.

Die folgenden Unternehmen haben einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes erhalten:
- BÜFA Chemikalien GmbH & Co. KG, Oldenburg,
- CG Chemikalien GmbH & Co. KG, Laatzen,
- Hanke & Seidel GmbH & Co. KG, Steinhagen,
- Reher & Ramsden Nachflg. (GmbH & Co.), Hamburg,
- Solvadis GmbH, Frankfurt am Main,
- Stockmeier Chemie GmbH & Co. KG, Bielefeld,
- Stockmeier Chemie Dillenburg GmbH & Co. KG, Dillenburg,
- Stockmeier Chemie Eilenburg GmbH & Co. KG, Eilenburg,
- Julius Hoesch GmbH & Co. KG, Düren,
- H. Möller GmbH & Co. KG, Steinfurt,
- Gebr. Overlack Chemische Fabrik GmbH, Mönchengladbach,
- Overlack GmbH, Leipzig.

Eingeleitet wurde das Verfahren Ende 2006 aufgrund eines Kronzeugenantrags der Brenntag AG, Mülheim/Ruhr. Gegen dieses Unternehmen wurde in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes deshalb keine Geldbuße verhängt.

Alle weiteren genannten Unternehmen haben sich im Laufe des Verfahrens zu einer umfassenden Kooperation mit dem Bundeskartellamt bereit erklärt. Dies fand bei der Bemessung der Bußgelder entsprechende Berücksichtigung.

Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings haben alle betroffenen Unternehmen die Bereitschaft zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erklärt. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Bundeskartellamt imposes multi-million fines on account of agreements between chemical wholesalers