Fusion Magna/Karmann gestoppt: Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss von Cabriodach-Herstellern

26.05.2010

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der europäischen Cabrio-Dachsystemsparte von Karmann durch den Automobilzulieferer Magna untersagt.

Der kanadische Automobilzulieferer Magna International Inc. beabsichtigte, über die deutsche Tochter Magna Car Top Systems GmbH die Cabrio-Dachsystemsparte des Unternehmens Karmann GmbH i.I., Osnabrück, zu erwerben. Nach knapp viermonatiger Prüfung im Fusionskontrollverfahren hat das Bundeskartellamt am 21. Mai 2010 entschieden, das Vorhaben zu untersagen. Der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde gingen umfangreiche Analysen des relevanten Marktes in Deutschland und Europa voraus.

Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt: „Der Zusammenschluss von Magna und Karmann hätte in einem bereits hochkonzentrierten Markt dazu geführt, dass europaweit nur noch zwei große Anbieter von Cabrio-Dachsystemen existierten. Die bestehende hohe Marktransparenz würde ein wettbewerbsschädigendes paralleles Verhalten der verbleibenden Anbieter begünstigen, zumal Neueintritte in den Markt nicht zu erwarten sind. Eine derartige Beeinträchtigung des Wettbewerbs konnten wir nicht zulassen. Den Preis dafür würde am Ende der Verbraucher in Form von höheren Preisen zahlen müssen.“

Hochkonzentrierter Markt für Cabrio-Dachsysteme in Europa
Mit den Unternehmen Karmann, Magna und Webasto/Edscha bieten europaweit nur drei Unternehmen Cabrio-Dachsysteme an. Der europaweite Markt hatte im vergangenen Jahr ein Gesamtvolumen von ca. 600 Mio. €. Importe von Dachsystemen aus Asien oder USA finden nicht statt. Cabrio-Dachsysteme werden von fast allen Automobilherstellern nachgefragt. Die Systeme werden für bestimmte Kfz-Modellreihen ausgeschrieben, so dass einzelne Aufträge über mehrere Jahre laufen. Eigenentwicklung und -produktion der Automobilhersteller ist nicht wirtschaftlich. Der Markteintritt von neuen Wettbewerbern ist sehr unwahrscheinlich, da er hohe Investitionsbereitschaft und Mindestbetriebsgröße, sowie ein spezialisiertes Know-how voraussetzen würde.

Mit Webasto und Edscha hatten sich im Jahre 2009 die damalige Nummer vier und eins zusammengeschlossen und das Bundeskartellamt hatte das Vorhaben erst nach einer sehr intensiven Prüfung freigeben können. Bereits zum damaligen Zeitpunkt hatte die Behörde erkennen lassen, dass eine weitere Konzentration des Marktes wettbewerbliche Probleme mit sich brächte.

Eine Fusion zwischen Magna und Karmann würde nicht nur die Zahl der Wettbewerber auf zwei schrumpfen lassen. Darüber hinaus könnten die beiden verbliebenen Wettbewerber mit ähnlich starken Marktanteilen und einer vergleichbaren Unternehmensgröße aufwarten. Wettbewerbsvorstöße eines der verbleibenden Unternehmen könnten bei der bestehenden Marktransparenz vom anderen sofort erkannt und sehr zielgerichtet sanktioniert werden. Daher wäre Binnenwettbewerb zwischen den dann nahezu gleichstarken Unternehmen unwahrscheinlich. Auch einige Automobilhersteller befürchten Wettbewerbsbeschränkungen und haben sich im Rahmen der Ermittlungen skeptisch gegenüber dem Zusammenschluss gezeigt.

Alternative Interessenten vorhanden
Das Bundeskartellamt hat die Besonderheiten, die das über Karmann eröffnete Insolvenzverfahren mit sich brachte, intensiv geprüft und gewürdigt. Dazu Präsident Andreas Mundt: „Wir sind uns der prekären Lage des Unternehmens durchaus bewusst. Wir haben bei unserer Entscheidung ausdrücklich berücksichtigt, dass das Marktpotential der Cabriodachsparte des Unternehmens Karmann offensichtlich vorhanden ist. Neben Magna gab und gibt es hierfür nach unseren Erkenntnissen mehrere ernsthaft interessierte Bieter.“ Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

English version

  • Magna/Karmann Merger stopped: Bundeskartellamt prohibits merger of convertible roof manufacturers