Millionenbußgelder gegen Hydrantenkartell
16.12.2011
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von rd. 15,5 Mio. Euro gegen sechs Hersteller und Händler von Hydranten und anderen Wasserarmaturen sowie gegen vier verantwortliche Personen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.
Es handelt sich um die Unternehmen, Erhard GmbH & Co. KG, Heidenheim an der Brenz, Schmieding Armaturen GmbH, Holzwickede, Frischhut Armaturen und Formteile GmbH, Heidenheim an der Brenz, AVK Mittelmann Armaturen GmbH, Wülfrath, VAG-Armaturen GmbH, Mannheim und vonRoll hydrotec gmbh, Prenzlau. Auf den betroffenen Märkten für Hydranten und andere Wasserarmaturen wie Absperrschieber und Absperrklappen in Deutschland, haben die Kartellbeteiligten zusammen einen Marktanteil von rund 70 %.
Die ersten Hinweise auf die Absprachen hatte die Behörde im Rahmen der Ermittlungen gegen ein Kartell zweier Hersteller von Gussrohren gefunden. Im Februar 2007 hat das Bundeskartellamt neun Unternehmen der Hydrantenbranche durchsucht. Nach der Durchsuchung haben die Unternehmen Erhard, Schmieding und Frischhut einen Bonusantrag gestellt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Die Unternehmen haben Erhöhungen von Listenpreisen, allgemeine Rabatte sowie individuelle Höchstrabatte und Konditionen für bestimmte Kunden miteinander abgesprochen. In regelmäßig stattfindenden Gesprächskreisen haben sich Geschäftsführer und Vertriebsleiter - zum Teil bereits seit 1995 – über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht. Die Kartellabsprachen haben den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten über einen langen Zeitraum erheblich beeinträchtigt.“
Hydranten sind Armaturen zur Entnahme von Wasser aus einem Wasserleitungssystem und damit auch Teil der zentralen Löschwasserversorgung von Städten und Gemeinden. Absperrschieber und Absperrklappen sind Armaturen in einem Wasserleitungssystem, die es ermöglichen den Wasserstrom zu unterbrechen bzw. zu drosseln. Die Hersteller von Hydranten und anderen Wasserarmaturen vertreiben ihre Produkte zum einen über den Handel - insbesondere Tiefbaufachhändler -, zum anderen aber auch direkt an Endkunden wie Wasserwerke, Wasserverbände, private Versorgungsunternehmen und Anlagenbauer.
Bei der Berechnung der Unternehmensgeldbußen geht das Bundeskartellamt von dem von der Preisabsprache erfassten Umsatz aus und gewichtet die Schwere und die Dauer der Tat. Ebenso wird die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt. Die Geldbußen für die Unternehmen Erhard, Schmieding und Frischhut wurden wegen der Aufklärungsbeiträge der Unternehmen im Rahmen der Bonusregelung gemindert. Darüber hinaus konnte mit diesen drei Unternehmen sowie der VAG-Armaturen GmbH eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden, welche ebenfalls zu einer Absenkung der jeweiligen Geldbußen führte.
Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.