Bundeskartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe erneut ab und beabsichtigt Preissenkung bei Trinkwasser von insgesamt 292 Mio. Euro für die Jahre 2012 bis 2015
02.04.2012
Das Bundeskartellamt hat heute in dem Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise eine zweite Abmahnung versandt. Aufgrund der Stellungnahme der BWB zu der ersten Abmahnung des Bundeskartellamtes (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 05.12.2011) waren umfangreiche Nachermittlungen erfolgt.
Das Bundeskartellamt kommt nun zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21% gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen und in den Jahren 2013-2015 um durchschnittlich 20%. Die BWB soll damit für die nächsten vier Jahre zu einer Erlösabsenkung von insgesamt ca. 292 Mio. Euro verpflichtet werden. Dieser Betrag kommt den Berliner Wasserkunden unmittelbar zugute.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Wasserversorgung ist eines der letzten großen Monopole in Deutschland. Das Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe zeigt, wie wichtig eine effektive Kontrolle der Kartellbehörden in diesem Bereich ist.“
Die BWB hatte in ihrer Stellungnahme zu der ersten Abmahnung des Amtes vom 5. Dezember 2011 u.a. darauf hingewiesen, dass die Vergleichsunternehmen HamburgWasser und Stadtwerke München GmbH ihre Wasserpreise zwischenzeitlich um über 6% erhöht hätten. Daraufhin wurden bei allen Vergleichsunternehmen erneute Ermittlungen durchgeführt und dabei auch Zahlen über das Jahr 2011 erhoben. Die Nachermittlungen haben gezeigt, dass HamburgWasser und Stadtwerke München ihre Wasserpreise im vergangenen Jahr nicht erhöht, sondern teilweise sogar gesenkt haben. Erhöht wurde in Hamburg lediglich das für das Verfahren des Bundeskartellamtes nicht relevante gesetzliche Wasserentnahmeentgelt. Der Vergleich des Bundeskartellamtes bezieht sich hingegen nur auf die von staatlichen und kommunalen Abgaben bereinigten Preise.
Das Bundeskartellamt hatte bereits bei der ersten Abmahnung zugunsten der BWB berücksichtigt, dass für die Sanierung des Berliner Ost-Wassernetzes außerordentliche Investitionen notwendig waren. Die Nachermittlungen haben nun allerdings ergeben, dass bestimmte öffentliche Zuschüsse für diese Investitionen fälschlicherweise nicht von den eigenen Kosten getrennt mitgeteilt wurden. Dieser Anteil musste im Rahmen der Erlösberechnung nachträglich abgezogen werden.
Im Ergebnis fallen die Preisabsenkungen gegenüber der ersten Abmahnung nun höher aus (damals noch 205 Mio. Euro für den Zeitraum 2012 bis 2014). Diese Differenz erklärt sich zum Einen dadurch, dass weniger Investitionskosten zugunsten der BWB anerkannt werden konnten. Außerdem haben die Nachermittlungen ergeben, dass die Preise der Vergleichsunternehmen 2011 tatsächlich weniger gestiegen sind als dies ursprünglich prognostiziert wurde. Aufgrund der nunmehr auch für 2011 erhobenen Daten beabsichtigt das Bundeskartellamt, die geplante Preissenkung über die Jahre 2012 bis 2014 hinaus auch auf das Jahr 2015 zu erstrecken.
Bis zum 29. April 2012 haben die Beteiligten nun erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.