Bundeskartellamt verhängt weiteres Millionenbußgeld gegen Hersteller von Feuerwehrfahrzeugen
07.03.2012
Das Bundeskartellamt hat heute ein Bußgeld in Höhe von 30 Mio. Euro gegen die IVECO Magirus Brandschutztechnik GmbH, Ulm, verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, gemeinsam mit drei weiteren Herstellern von Feuerwehrlöschfahrzeugen seit mindestens 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt zu haben.
Gegen die weiteren Beteiligten, die Unternehmen Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co. KG, Dissen, die Rosenbauer-Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich sowie gegen einen Schweizer Wirtschaftsprüfer, hatte das Bundeskartellamt nach einvernehmlicher Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) bereits im Februar letzten Jahres Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Mio. € festgesetzt (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 10.02.2011). Gegen das Unternehmen Iveco war zudem in einem weiteren Verfahren ein Bußgeld in Höhe von 17,5 Mio. € wegen verbotener Absprachen im Bereich Drehleiterfahrzeuge erhoben worden (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 27.07.2011). Diese Bußgelder sind inzwischen rechtskräftig.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit dem heute verhängten Bußgeld haben wir den Komplex Feuerwehrfahrzeuge abgeschlossen. Unser konsequentes Eingreifen hat dem gegenseitigen Zuschustern von kommunalen Aufträgen zwischen den Herstellern ein Ende bereitet. Auf der Grundlage unserer Entscheidungen haben geschädigte Kommunen außerdem die Möglichkeit, etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“
Bei den genannten Unternehmen handelt es sich um die führenden Hersteller von Löschfahrzeugen in Deutschland. Die Unternehmen haben sich gegenseitig über Jahre hinweg bestimmte Verkaufsanteile, sogenannte Soll-Quoten, zugestanden. Die Unternehmen meldeten ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer. Dieser erstellte daraus Listen, auf deren Basis die Einhaltung der vereinbarten Quoten bei regelmäßigen Kartelltreffen am Züricher Flughafen überprüft wurde. Darüber hinaus koordinierten die Unternehmen Erhöhungen ihrer Angebotspreise.
Neben der „Zürich-Runde“ der Geschäftsführer gab es regelmäßige Zusammenkünfte auf Ebene der Vertriebsleiter. Auf diesen Treffen wurden die kommunalen Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen untereinander aufgeteilt.
In beiden Fällen ging es den Unternehmen darum, die bestehende Kundenzuteilung festzuschreiben und vorstoßenden Preis- und Rabattwettbewerb zu verhindern.
Das Verfahren gegen die beteiligten Vertriebsleiter, aber auch gegen die Geschäftsführer und Vorstandsvorsitzenden, wurde zum Zwecke einer strafrechtlichen Prüfung an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben.
Wie die anderen bereits bebußten Unternehmen hat auch IVECO einen sog. Bonusantrag beim Bundeskartellamt gestellt. Die Kooperation wurde bei der Bußgeldbemessung berücksichtigt.
Das jetzt festgesetzte Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.