Bundeskartellamt schließt Kartellverfahren Chemiegroßhandel ab Bußgelder in Höhe von insgesamt 8,7 Mio. Euro gegen 13 weitere Unternehmen
15.03.2012
Das Bundeskartellamt hat heute gegen 13 Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 8,7 Mio. Euro wegen wettbewerbswidriger Absprachen im Bereich Großhandel mit Chemikalien verhängt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit den heutigen Bußgeldern haben wir unser Kartellverfahren im Bereich Chemiegroßhandel zum Abschluss gebracht. Zusammen mit den Entscheidungen von vor gut einem Jahr, haben wir Bußgelder gegen insgesamt 25 Unternehmen verhängt. Vertreter der Unternehmen hatten über mehrere Jahre Preis-, Quoten- und Kundenschutzabsprachen für verschiedene Liefergebiete getroffen.“
Es handelt sich um die Unternehmen A. + E. Fischer Chemie GmbH & Co. KG, Wiesbaden; Bergchemie J. C. Bröcking + Co. GmbH, Wuppertal; Bilgram Chemikalien GmbH, Ostrach; Caldic Deutschland Chemie GmbH & Co. KG, Düsseldorf; Chemische Fabrik Wocklum Gebr. Hertin GmbH & Co. KG, Balve; CSC Jäklechemie GmbH & Co. KG, Nürnberg; F. B. Silbermann GmbH & Co. KG, Gablingen; Hugo Häffner Vertrieb GmbH & Co. KG, Asperg; Kraemer + Martin GmbH, Sankt Augustin, einschließlich ihrer Niederlassung Chemikaliengroßhandlung Eva Dilg, Krefeld; Kruse Chemie KG, Balve; Ross Chemie GmbH, Weiden; Theo Seulberger GmbH & Co. KG, Wiesbaden und Vollmer Chemie Vertriebs GmbH, Kirchheim unter Teck.
Die verbotenen Kartellvereinbarungen bezogen sich auf standardisierte Industriechemikalien (Commodities), die vom Lager der Chemikaliengroßhändler aus vertrieben wurden. Das sogenannte Streckengeschäft, d.h. die Direktlieferung vom Chemikalienproduzenten an den Kunden, war nicht Teil der Absprachen. Die heute sanktionierten Absprachen betrafen acht verschiedene Regionalkartelle südlich der Mainlinie. Vertreter der Unternehmen hatten sich über mehrere Jahre über Preise und Lieferquoten abgesprochen und Kundenschutzvereinbarungen getroffen.
Bereits im Dezember 2010 wurden im Rahmen dieses Verfahrens 12 Unternehmen mit Bußgeldern von insgesamt 15,1 Mio. Euro belegt (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 07.12.2010). Damals lag der Schwerpunkt der Kartellermittlungen auf dem Norden und Westen Deutschlands.
Die Unternehmen haben im Verlauf des Verfahrens sämtlich umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Dies fand bei der Bemessung der Bußgelder Berücksichtigung.
Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet. Allerdings haben alle betroffenen Unternehmen die Bereitschaft zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärt.