OLG Düsseldorf weist Beschwerde von ConocoPhillips gegen Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes im Verfahren wegen der Behinderung freier Tankstellen zurück
21.09.2012
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern den Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes bestätigt, in dem dieses ConocoPhilips verpflichtet hatte, bestimmte Daten zu liefern, um den Verdacht der Behinderung freier Tankstellen überprüfen zu können. Die Auskunftsfrist für das Unternehmen wurde vom OLG bis 8. Oktober 2012 verlängert.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit der Bestätigung des OLG Düsseldorf können wir jetzt die Ermittlungen weiterführen und prüfen, ob freie Tankstellen durch die Preisstellung der fünf Mineralölunternehmen behindert worden sind.“
Das Amt hatte am 3. April 2012 Verfahren gegen fünf Mineralölunternehmen - darunter auch ConocoPhilips - wegen des Verdachts der Behinderung freier Tankstellen eingeleitet (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 04.04.2012). Gegen den Auskunftsbeschluss hatte ConocoPhilips als einziges Unternehmen geklagt.