Bundeskartellamt gibt den Erwerb des Feuerwerk-Importeurs FKW Keller, Bochum, durch die Comet Feuerwerk GmbH, Bremerhaven, in der ersten Phase frei

25.07.2013

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb des Geschäftsbereichs Feuerwerk der FKW Keller, Bochum, durch die Comet Feuerwerk GmbH im Vorprüfverfahren freigegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch den Zusammenschluss verringert sich die Zahl der Anbieter von vier auf drei. Wir konnten ermitteln, dass trotzdem keine wettbewerblichen Bedenken gegen den Zusammenschluss sprechen. Große Handelsunternehmen schreiben in der Regel jährlich aus und es gibt immer wieder Wechsel der Lieferanten. Die Übernahme stärkt Comet als Nummer zwei im Markt. Aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten Kellers hätte ohne den Zusammenschluss die Gefahr bestanden, dass dessen Kunden zunehmend zu dem Marktführer WECO abwandern.“

In Deutschland gibt es mit WECO, Comet, Keller und NICO nur vier wesentliche Anbieter von Feuerwerkskörpern. Das Unternehmen Keller hat mitgeteilt, sich in einer sehr angespannten wirtschaftlichen Situation zu befinden, die durch den Verkauf des Geschäftsbereichs Feuerwerk abgewendet werden soll. Logo: Offene Märkte | Fairer Wettbewerb

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  • Bundeskartellamt clears acquisition of fireworks importer FKW Keller, Bochum, by Comet Feuerwerk GmbH, Bremerhaven, in the first phase of merger control