Wettbewerbliche Bedenken gegen electronic cash Kartenzahlsystems der Deutschen Kreditwirtschaft
28.05.2013
Das Bundeskartellamt beurteilt die Vereinbarung der Deutschen Kreditwirtschaft zum bestehenden electronic cash-Kartenzahlungssystem kritisch. Die Wettbewerbsbehörde hat den an der electronic cash Vereinbarung beteiligten Spitzenverbänden der Banken heute ihre - vorläufigen - wettbewerblichen Bedenken mitgeteilt.
Bei electronic cash handelt es sich um ein System zur bargeldlosen Zahlung an Verkaufsstellen im Handel mit der sog. „ec-Karte“. Es ist das mit Abstand führende Kartenzahlsystem auf dem deutschen Markt mit einem Transaktionsvolumen von 128 Mrd. € jährlich.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Bislang müssen Händler für jeden Zahlungsvorgang per Girocard ein einheitliches von den Bankenverbänden gemeinsam festgesetztes Entgelt entrichten. Mit wettbewerblichen Marktverhältnissen hat das nichts zu tun. Unser Ziel ist es, differenzierte Entgelte zwischen einzelnen Händlern und Banken zu ermöglichen, die das Ergebnis individueller Verhandlungen sind. Zum Teil haben die Bankenverbände bereits mit solchen Entgeltverhandlungen begonnen. Dieser Prozess muss aber auch strukturell und auf Dauer abgesichert werden. Darüber hinaus beabsichtigen die Banken technische Änderungen, die die Nutzung des sogenannten Elektronischen Lastschriftverfahrens (ELV) unmöglich machen würden. Wir wollen das Lastschriftverfahren als Konkurrenzprodukt erhalten, um einen Wettbewerb der Systeme zu ermöglichen.“
Neben der gemeinsamen Festlegung des Entgelts, das Handelsunternehmen für die Nutzung des Abrechnungssystems zahlen müssen, kritisiert die Behörde auch, dass Händler bislang keine Möglichkeit haben, Geschäftsbeziehungen mit einzelnen Banken abzulehnen. Hingegen können Händler seit Anfang dieses Jahres bei Zahlung mit der girocard einen Preisaufschlag verlangen. Von einem diesbezüglichen Verbot haben die Spitzenverbände auf Hinweis des Bundeskartellamtes bereits Abstand genommen.
Darüber hinaus richten sich die Bedenken gegen beabsichtigte technische Änderungen, die dem Handel ein Ausweichen auf das einzige ernsthafte Konkurrenzprodukt, das ELV, unmöglich machen würden. Hierzu zählt die Ersetzung von Kontonummer und Bankleitzahl im Magnetstreifen bzw. Chip der girocard durch Kartennummern, die für das ELV nicht nutzbar sind. Außerdem ist geplant, den Inkasso-Stellen eine fünftägige Vorlagefrist für die Abrechnung von ELV-Transaktionen aufzuerlegen. Die damit einhergehenden Zahlungsverzögerungen würden das ELV für die meisten Händler wirtschaftlich unattraktiv machen.
Die Verbände haben jetzt Gelegenheit, zu den einzelnen Punkten Stellung zu nehmen und Maßnahmen zur Abhilfe vorzuschlagen.