Bußgelder gegen Hersteller von Fertiggaragen wegen Preisabsprachen
16.06.2015
Das Bundeskartellamt hat gegen zehn Hersteller von Fertiggaragen Bußgelder in Höhe von insgesamt 11 Mio. Euro wegen illegaler Preisabsprachen verhängt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Verfahren betraf zwei Tatkomplexe. Im süddeutschen Raum haben sich zahlreiche Unternehmensvertreter im Zeitraum von 2005 bis 2012 mehrfach jährlich getroffen, um wiederholt neue Mindestverkaufspreise für gängige Standardgrößen von Betonfertiggaragen zu vereinbaren. Darüber hinaus wurde gegen ein weiteres Unternehmen ein Bußgeld aufgrund von Preisabsprachen für den Verkauf von Garagen in Norddeutschland verhängt.
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An den Preisabsprachen in Süddeutschland waren die Unternehmen Classic Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (vormals: Classic-Garagen GmbH), Breisach, Emil Steidle GmbH & Co. KG, Sigmaringen, Gebr. Ott Betonwerke GmbH & Co. KG, Nürtingen, Grötz Bauunternehmung Betonwerk GmbH, Gaggenau, GVS Garagen Vertrieb Süd GmbH, Kempten, IBK Fertigbau Betonwerk Villingen GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen, IBK-Fertigbau GmbH Betonwerk Büchenau, Bruchsal, Kemmler Baustoffe GmbH, Tübingen, Pfaff GmbH Fertiggaragen, Friedrichshafen, sowie zeitweise das Unternehmen Rekers Betonwerk GmbH & Co. KG, Spelle (Rekers), beteiligt.
Wegen der Beteiligung an einer bilateralen Preis- und Kundenschutzabsprache im Gebiet von Norddeutschland hat das Bundeskartellamt darüber hinaus ein Bußgeld gegen das Unternehmen Hanse-Betonvertriebs-Union GmbH, Lauenburg, verhängt. Unternehmensvertreter dieser Firma haben sich während der Jahre 2006 bis 2009 regelmäßig mit Vertriebsverantwortlichen des Unternehmens Rekers getroffen, um kartellrechtswidrige Absprachen für den Verkauf von Betonfertiggaragen innerhalb der norddeutschen Bundesländer zu vereinbaren.
Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes wurden ausgelöst durch einen Kronzeugenantrag des Unternehmens Rekers. In Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes wurde daher gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt.
Die Beteiligten an dem süddeutschen Kartell richteten für das Gebiet Baden-Württemberg und angrenzende Regionen drei unterschiedliche Preiszonen ein und differenzierten bei den festgesetzten Mindestverkaufspreisen ferner nach der Abnahmemenge und den branchentypischen Kundengruppen (private Bauherrn bzw. Architekten und Bauunternehmen als gewerbliche Nachfrager). Zusätzlich einigte man sich im Rahmen von regelmäßig abgehaltenen Treffen auch auf die Einführung und Höhe diverser Zuschlagspositionen für anfallende Maut-, Energie- und Stahlkosten als weitere Preisbestandteile. Ein Teil der Hersteller, deren Lieferschwerpunkte im Südwesten von Baden-Württemberg liegen, haben darüber hinaus während der Jahre 2005 bis 2009 im Nachgang zu den Treffen zusätzlich gesonderte Zusammenkünfte abgehalten, um im kleineren Kreis speziell für die Postleitzahlenregionen 78 und 79 dann nochmals höhere Verkaufspreise festzulegen und daneben einen gegenseitigen Stammkundenschutz zu vereinbaren.
Bei der Bußgeldfestsetzung für die insgesamt zehn Unternehmen wurde berücksichtigt, dass diese jeweils während des gesamten Verfahrens umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Ferner konnten mit allen beteiligten Unternehmen einvernehmliche Verfahrensabschlüsse erzielt werden, was sich für diese nochmals bußgeldmindernd ausgewirkt hat. Sämtliche Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig.