Bundeskartellamt veröffentlicht Bericht über Entflechtungen im Bereich Walzasphalt
17.07.2015
Das Bundeskartellamt hat heute einen Bericht über den Stand seiner Verfahren zur sektorweiten Beseitigung kartellrechtswidriger Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt veröffentlicht. Der Bericht fasst das Ziel und den Verlauf der Entflechtungsverfahren sowie die dabei angewendeten Beurteilungsmaßstäbe zusammen. Das Bundeskartellamt hatte die Verfahren aufgrund der Erkenntnisse aus der im Jahr 2012 abgeschlossenen Sektoruntersuchung Walzasphalt eingeleitet (siehe auch PM des Bundeskartellamts vom 1. Oktober 2012).
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „In unserer Sektoruntersuchung sind wir auf ein deutschlandweites, dichtes Netz von teilweise kartellrechtswidrigen Unternehmensverflechtungen im Bereich Walzasphalt gestoßen. Insbesondere die vier größten Asphaltanbieter Werhahn, STRABAG, EUROVIA und KEMNA waren an einer Vielzahl von Gemeinschaftsunternehmen beteiligt. Dieses bundesweite Geflecht haben wir weitgehend aufgelöst und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass beim künftigen Asphaltangebot insbesondere für Straßenbauprojekte echter Wettbewerb zwischen den Anbietern herrschen kann. Gerade kleinere, regionale Straßenbauer ohne eigene Asphaltproduktion sollen so bessere Bezugsmöglichkeiten erhalten.“
Walzasphalt ist mit über 90 % der wichtigste Straßenbelag in Deutschland. Größter Nachfrager ist die öffentliche Hand mit ca. 85 % des produzierten Walzasphalts. Der Markt hat heute bereits ein Milliardenvolumen. Aufgrund bereits beschlossener Investitionen der öffentlichen Hand in die Verkehrsinfrastruktur einschließlich Asphaltstraßenrenovierungen wird dieses Volumen in den kommenden Jahren noch erheblich anwachsen. Da Walzasphalt heiß angebaut werden muss, bestehen bundesweit eine Vielzahl von regionalen Märkten, jeweils rund um die Standorte der einzelnen Asphaltmischwerke.
Von den ursprünglich eingeleiteten 104 Entflechtungsverfahren, die Gemeinschaftsunternehmen betrafen, wurden inzwischen 96 Verfahren abgeschlossen. Mehr als die Hälfte der Verfahren betrafen Gemeinschaftsunternehmen unter Beteiligung von mindestens zwei der vier größten Asphaltanbieter Werhahn, STRABAG, EUROVIA und KEMNA. In 71 Fällen wurden die bestehenden Unternehmensverbindungen aufgelöst. Zudem wurden zahlreiche wettbewerblich problematische Formen des Informationsaustausches sowie andere wettbewerbsbeschränkende Verträge zwischen konkurrierenden Unternehmen beendet. 25 Verfahren konnten eingestellt werden, wobei in mehreren Einzelfällen auch die positiven wettbewerblichen Wirkungen der Entflechtung anderer Gemeinschaftsunternehmen berücksichtigt wurden. Acht Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, weil bislang keine hinreichenden Entflechtungsmaßnahmen umgesetzt wurden.
Derzeit sind etwa 65 wettbewerblich unbedenkliche Gemeinschaftsunternehmen auf dem Walzasphaltmarkt tätig. Dabei handelt es sich überwiegend um Gemeinschaftsunternehmen zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen und solche, bei denen die Mitgesellschafter nur auf vor- oder nachgelagerten Märkten wie bei Gesteinen oder im Straßenbau tätig sind.
Der heute veröffentlichte Bericht enthält auch Kriterien für die kartellrechtliche Beurteilung von sogenannten Liefergemeinschaften der Walzasphaltanbieter.
Der Bericht steht zum Abruf auf der Internetseite des Bundeskartellamtes bereit.