Bußgeldverfahren gegen die Bongrain Europe SAS abgeschlossen

07.01.2016

Das Bundeskartellamt hat gegen die zur Savencia-Gruppe gehörende Bongrain Europe SAS ein Bußgeld in Höhe von 90.000,- Euro verhängt, weil die Anmeldung des Erwerbs der Anteilsmehrheit an der Molkerei Söbbeke GmbH im Jahr 2011 unrichtige Angaben enthielt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wird ein Fusionsvorhaben bei uns angemeldet, sind die Unternehmen verpflichtet, zutreffende und vollständige Angaben zu machen. Im Falle eines Verstoßes können wir Bußgelder verhängen und den Zusammenschluss wieder auflösen.“

Die Bongrain Europe SAS hatte die Absatzmengen sowohl der Andechser Molkerei Scheitz GmbH – an der die Savencia-Gruppe bereits eine Beteiligung hielt – als auch der Molkerei Söbbeke GmbH im Bereich Biojoghurt zu niedrig angegeben. Ein zunächst eingeleitetes Entflechtungsverfahren wurde im Oktober 2015 eingestellt, nachdem die Savencia-Gruppe nach Mitteilung vorläufiger Ermittlungsergebnisse ihre Anteile an der Andechser Molkerei Scheitz GmbH veräußert hatte (vgl. Pressemitteilung vom 05.10.2015).


Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. 

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English version:

  • Conclusion of fine proceedings against Bongrain Europe SAS