Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Smart-TVs ein
13.12.2017
Seit Juni dieses Jahres hat das Bundeskartellamt die Möglichkeit, Sektoruntersuchungen durchzuführen, um möglichen Verbraucherschutzverstößen auf die Spur zu kommen. Basierend auf dieser Kompetenz soll nun der Umgang der Hersteller von sog. „Smart-TVs“ mit den Nutzerdaten näher beleuchtet werden. Dabei wird das Bundeskartellamt insbesondere die von den Herstellern verwendeten vertraglichen Bestimmungen unter die Lupe nehmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Smart-TVs stehen stellvertretend für die immer stärkere Vernetzung von Gegenständen im privaten Lebensbereich und die damit einhergehende Problematik der bewussten und unbewussten Preisgabe personenbezogener Daten. Wir haben für die Untersuchung mit Bedacht ein Alltagsprodukt gewählt, welches auch von Menschen ohne Technikaffinität genutzt wird. Mit dem Weg und der Verwertung von Verbraucherdaten werden wir uns sicherlich auch darüber hinaus weiter beschäftigen
.“
Im Unterschied zu herkömmlichen Fernsehgeräten verfügen Smart-TVs über eine Internetanbindung, mittels derer nicht nur die Zuschauer Daten und Programme empfangen, sondern umgekehrt auch ihre Nutzerdaten gesendet werden. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Smart-TVs auch personenbezogene Daten übertragen, ohne dass der Verbraucher hierüber im Einzelfall angemessen und umfassend aufgeklärt oder ihm eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt würde. Die Sektoruntersuchung soll nun vor allem klären, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten von den Anbietern solcher Geräte erhoben, weitergegeben und kommerziell verwertet werden und inwieweit die Betroffenen hierüber ordnungsgemäß informiert werden.
Anfang kommenden Jahres werden in einem ersten Schritt Fragebögen an alle wichtigen Fernsehhersteller versendet. Mithilfe der Befragung sollen mögliche Schwachstellen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit offengelegt werden. Die gesammelten Erfahrungen werden dem Bundeskartellamt zudem bei der künftigen Identifizierung von Verbraucherschutzproblemen im Internet of Things helfen.