Verfahren gegen Fernwärmeversorger abgeschlossen

14.02.2017

Das Bundeskartellamt hat seine Preismissbrauchsverfahren gegen Fernwärmeversorger abgeschlossen. Hinsichtlich einer Reihe von Fernwärmeversorgungsgebieten haben die Versorger aufgrund der Bedenken des Bundeskartellamtes bezüglich missbräuchlicher Preisüberhöhungen in den Jahren 2010 bis 2012 Zusagen abgegeben. Die betroffenen Kunden profitieren durch Rückerstattungen oder künftige Preissenkungen in einem Volumen von insgesamt rund 55 Mio. Euro.

Das Bundeskartellamt hatte im März 2013 gegen sieben Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen Verfahren eingeleitet (vgl. Pressemitteilung vom 7. März 2013). Nachdem die ersten beiden Verfahren im Jahr 2015 beendet wurden, konnten nun die verbliebenen Verfahren abgeschlossen werden. Bei einigen Fernwärmeversorgungsgebieten ließ sich der Verdacht der Preisüberhöhung nicht erhärten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Für die betroffenen Verbraucher ist die Entlastung im Umfang von rund 55 Mio. Euro eine gute Nachricht. Der Nachweis eines im kartellrechtlichen Sinne missbräuchlich überhöhten Preises ist im Fernwärmebereich ausgesprochen schwierig. Gleichzeitig ist der Verbraucher hier allerdings in besonderem Maße schutzbedürftig. Er hat in der Regel keine Wechselmöglichkeiten zu einem anderen Fernwärmeversorger. Selbst die Umstellung auf eine andere Heizenergieform ist – wenn überhaupt – nur in längeren zeitlichen Abständen und nicht ohne größeren finanziellen Aufwand möglich.“

Die Zusagenentscheidungen vom 13. Februar 2017 umfassen die folgenden Fernwärmenetze von

innogy SE (als Rechtsnachfolgerin der RWE Energiedienstleistungen GmbH): Fernwärmenetze Bensberg-Refrath, Dortmund-Schüren, Dortmund-Kirchlinde, Elmshorn, Hanhoopsfeld, Hochdahl, Langen-Oberlinden, Leverkusen-Steinbüchel, Mainz-Rodelberg, Marmstorf, Monheim, Moers-Kapellen, Rahlstedt-Meiendorferstr., Rahlstedt-Ost, Schwalbach-Limes, Unna-Königsborn, Wuppertal-Hilgershöhe,
• Bitterfelder Fernwärme GmbH: Fernwärmenetze BBS, Braustraße und Fläminger Ufer in Bitterfeld,
• Danpower Energie Service GmbH: Fernwärmenetze München-Olympiazentrum und Puchheim-Planie,
• EKT Energie- und Kommunal-Technologie GmbH: Fernwärmenetz Großenhain-Kupferberg,
• Wärmeversorgung Wolgast GmbH: Fernwärmenetz Wolgast.

Auf innogy SE entfällt ein Rückerstattungsvolumen von 12,3 Mio. Euro, wobei den meisten Kunden ihre jeweiligen Beträge in den nächsten beiden Jahresabrechnungen gutgeschrieben werden. Da die Versorgung in Mainz-Rodelberg und Unna-Königsborn inzwischen von örtlichen Versorgern übernommen wurde, erhalten die Versorger die entsprechenden Beträge von innogy zur Weiterleitung an die Kunden.

Das Rückerstattungsvolumen der übrigen o. g. Unternehmen, die alle zur Danpower Unternehmensgruppe gehören, beläuft sich auf gut zwei Mio. Euro, die den Kunden durch eine gesondert auszuweisende Gutschrift auf den nächsten Jahresschlussrechnungen gewährt wird. Bereits im Oktober 2015 war die Stadtwerke Leipzig GmbH mittels einer Zusagenentscheidung zu einer künftigen Preissenkung mit einem Gesamtvolumen von rund 40,8 Mio. Euro verpflichtet worden (vgl. Pressemitteilung vom 16. Oktober 2015). Die Umsetzung dieser Zusage läuft bereits in Einklang mit der Entscheidung.

Im Verfahren gegen die HanseWerk Natur GmbH (als Rechtsnachfolgerin der E.ON Hanse Wärme GmbH) konnte von einer Verfügung abgesehen werden. Denn hinsichtlich der aufgegriffenen Versorgungsgebiete Verbund Ost (in Hamburg) und Wahlstedt hatte das Unternehmen zwischenzeitlich im Zuge einer Anpassung des Preissystems die Preise insgesamt gesenkt und dabei auch die Preisanpassungsformeln insbesondere von Öl- auf Gasindizes umgestellt.

Ebenso ohne Verfügung konnte angesichts struktureller Nachteile in einem kleinen Versorgungsgebiet in Bremen und aufgrund seinerzeitiger Preissenkungen das Verfahren gegen den Versorger Dalkia GmbH bereits 2015 beendet werden.

Soweit ursprünglich auch gegen die Versorger Energie SaarLorLux AG, Saarbrücken, und Stadtwerke Rostock AG, Rostock, ermittelt wurde, hat sich der Verdacht des Preismissbrauchs für den geprüften Zeitraum nicht erhärten lassen, weshalb die Verfahren eingestellt wurden.

Durch die Zusagen der Unternehmen konnte weiterer Ermittlungsaufwand sowie anschließende langjährige Rechtsstreite vermieden werden. Die Entscheidungen nach §32b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) werden nach Bereinigung um Geschäftsgeheimnisse auf der Internetseite des Bundeskartellamtes veröffentlicht.

Zum Thema

English Version:

  • Proceedings against district heating suppliers concluded