OLG Düsseldorf bestätigt Untersagung der Fusion EDEKA/Kaiser´s Tengelmann
24.08.2017
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern die Beschwerden von EDEKA und Kaiser´s Tengelmann gegen die Untersagung der Fusion der Supermarktketten durch das Bundeskartellamt (siehe Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 1. April 2015) als unbegründet zurückgewiesen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben die Fusion auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der Wettbewerbsbedingungen im Lebensmitteleinzelhandel untersagt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese Entscheidung im Ergebnis vollumfänglich bestätigt. Dabei hat dem Gericht bereits der Befund ausgereicht, dass es jedenfalls in Berlin zu einer marktbeherrschenden Stellung von EDEKA und Kaiser’s Tengelmann gekommen wäre. Unsere umfangreichen Begründungen zu weiteren Absatz- und Beschaffungsmärkten hat der Kartellsenat nicht mehr prüfen müssen
.“
Die Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamt hatte sich erledigt, nachdem der Wirtschaftsminister die Fusion unter Auflagen wegen der Gemeinwohlgründe „Arbeitsplatzerhalt und Beschäftigungssicherung“ und „Erhalt der Arbeitnehmerrechte“ erlaubt hat, und die Parteien die Übernahme der Filialen von Kaiser´s und Tengelmann vollzogen hatten. Sowohl EDEKA als auch Kaiser´s Tengelmann hatten aber weiter an ihren Beschwerden festgehalten, um feststellen zu lassen, dass die Untersagungsverfügung des Amtes rechtswidrig war. Zum einen wollten sie die Verfügung als Präzedenzfall für die Zukunft „aus der Welt schaffen“. Zum anderen gaben sie an, im Falle einer Aufhebung der Entscheidung Schadensersatzansprüche gegen das Bundeskartellamt zu prüfen.