Hinweise des Bundeskartellamtes zum Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzelhandel - Öffentliche Konsultation
25.01.2017
Das Bundeskartellamt hat heute den Entwurf eines Hinweispapiers zu Fragen des Preisbindungsverbots im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels veröffentlicht. Interessierte Kreise werden gebeten, nun im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen abzugeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „In den vergangenen Jahren haben wir uns in einer ganzen Reihe von Verfahren intensiv mit den Geschäftsbeziehungen zwischen den Händlern und den Herstellern in der Lebensmittelbranche befasst. Vor kurzem haben wir ein großes Kartellverfahren abgeschlossen, in welchem wir Bußgelder gegen insgesamt 27 Unternehmen wegen vertikaler Absprachen verhängt haben. Neben solchen klaren Verstößen gibt es auch Bereiche, in denen nach wie vor Unsicherheiten bei den Marktteilnehmern und daher Aufklärungsbedarf besteht. Mit unserem Papier wollen wir gerade auch kleineren und mittleren Unternehmen Hinweise an die Hand geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft.“
In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen verhängt (siehe Pressemitteilung vom 15. Dezember 2016).
Ziel des nun veröffentlichten Hinweispapiers ist es, Unternehmen der Branche auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots im stationären Lebensmitteleinzelhandel zu erläutern. Die Hinweise richten sich gerade auch an Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe, die oftmals keine fortlaufende, speziell kartellrechtliche Beratung in Anspruch nehmen können.
Nicht nur im deutschen, sondern auch im europäischen Recht sind vertikale Preisbindungen – sofern sie nicht im Ausnahmefall vom Kartellverbot freigestellt sind – verboten. Die Europäische Kommission hat Vertikalleitlinien veröffentlicht, die Ausführungen zur Auslegung des Preisbindungsverbots im europäischen Recht enthalten. Das Hinweispapier soll die Leitlinien speziell in Hinblick auf im stationären Lebensmitteleinzelhandel gebräuchliche Praktiken ergänzen.
Interessierte Kreise werden gebeten, eine Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 10. März 2017 unter der folgenden Email einzureichen: Konsultation-Preisbindung-LEH@bundeskartellamt.bund.de.
Das Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im Bereich des stationären Lebensmitteleinzelhandels finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.