Antrag auf Verweisung des Fusionsfalles Vodafone/Liberty von der Europäischen Kommission zum Bundeskartellamt
08.11.2018
Das Bundeskartellamt hat heute im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Verweisung des Fusionsfalles Vodafone/Liberty beantragt, soweit sich dieser Zusammenschluss auf Märkte in Deutschland auswirkt. Mitte Oktober hatten die beteiligten Unternehmen bei der Europäischen Kommission angemeldet, dass die Vodafone Group große Teile des Kabelgeschäfts von Liberty Global in Europa übernehmen möchte. In Deutschland betrifft das Vorhaben insbesondere die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Unitymedia.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unserer Ansicht nach bietet sich der Fall für eine Teilverweisung an. Von den Wirkungen des Zusammenschlusses ist vor allem Deutschland betroffen. Hier könnte die Übernahme von Unitymedia zu ganz erheblichen Veränderungen der Marktverhältnisse im Bereich des Kabelfernsehens und der Telekommunikation führen.“
Die europäische Fusionskontrollverordnung sieht vor, dass ein Verfahren, für das zunächst aufgrund von formellen Kriterien, wie beispielsweise dem Umsatz der beteiligten Unternehmen, die Europäische Kommission zuständig ist, unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise an einen oder mehrere Mitgliedstaaten verwiesen werden kann. Im Falle einer Verweisung führt die Wettbewerbsbehörde des Mitgliedstaats die fusionskontrollrechtliche Prüfung nach ihrem jeweiligen nationalen Wettbewerbsrecht durch.