Verpflichtende Zusagen von Telekom und EWE zum gemeinsamen Glasfaserausbau

05.12.2019

Die Telekom Deutschland GmbH und die EWE AG möchten beim Ausbau von Glasfasernetzen in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und in Bremen zusammenarbeiten. Dem Bundeskartellamt gegenüber haben sich die Unternehmen nun unter anderem verpflichtet, einen weitreichenden Ausbau vorzunehmen und künftig dritten Unternehmen Zugang zu ihrem Netz zu gewähren.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Kooperationen können unter den richtigen Rahmenbedingungen dafür sorgen, dass die Netze zügig ausgebaut werden und die Versorgung der Haushalte mit hohen Bandbreiten schneller verbessert wird. Wenn die größten Anbieter von Internetanschlüssen in der Region künftig zusammenzuarbeiten, hat dies aber auch erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb. Wir müssen daher sicherstellen, dass der Ausbau durch die Kooperation wirklich beschleunigt wird und dass es dritten Unternehmen nicht erschwert wird, sich ebenfalls in der Region zu engagieren. Um beides zu gewährleisten, haben wir entsprechende Zusagen von EWE und Telekom verlangt. Diese betreffen auch den Ausbau im ländlichen Bereich. Nur in einem von Wettbewerb geprägten Umfeld ist gewährleistet, dass die Verbraucher attraktive Produkte zu angemessenen Preisen erhalten."

Im Einzelnen haben die Unternehmen die folgenden Zusagen abgegeben:

  • Sie verpflichten sich zum eigenwirtschaftlichen, d.h. nicht öffentlich geförderten, Ausbau von 300.000 Anschlüssen bis zum Endkunden mit Glasfaserkabeln in den nächsten vier Jahren, zum Teil auch im ländlichen Raum. Damit wird in dem Gebiet deutlich mehr ausgebaut als ursprünglich im Rahmen der Kooperation geplant und als bei einem unabhängigen Ausbau der Unternehmen zu erwarten wäre.
  • Beide Unternehmen nehmen weiterhin unabhängig voneinander teil an Ausschreibungen für die Förderung von gigabitfähigen Telekommunikationsnetzen insbesondere im ländlichen Raum, in dem ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist.
  • Bestimmte strategische Abwehrmaßnahmen gegenüber TK-Unternehmen, die ebenfalls Glasfasernetze ausbauen wollen, sowie die einseitige Bevorzugung von bereits mit Kabelnetzen versorgten, urbaneren Gebieten werden unterlassen.
  • Dritten Unternehmen wird diskriminierungsfrei Zugang zu dem neuen Netz und zu hochwertigen technischen Vorleistungsprodukten gewährt. Innerhalb einer bestimmten Frist wird ein konkreter Anteil der ausgebauten Anschlüsse konkurrierenden TK-Unternehmen überlassen, die diese dann gegenüber den Endkunden selbst vermarkten können.

Die Beteiligten haben ihre Absicht, beim Glasfaserausbau zu kooperieren, dem Bundeskartellamt erstmals Ende des Jahres 2017 erläutert. In der Folge haben sie über die konkrete Ausgestaltung der Kooperation verhandelt. Nach Einigung über die wesentlichen Punkte haben sie das Verfahren am 21. März 2019 förmlich angemeldet.

Die Zusagen hat das Bundeskartellamt heute durch förmlichen Beschluss, der auf sechs Jahre befristet ist, für bindend erklärt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Neben der wettbewerblichen Bewertung der beabsichtigten Kooperation nach dem Kartellverbot unterliegt die hier geplante Gründung eines neuen Gemeinschaftsunternehmens parallel auch der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Das Fusionskontrollverfahren ist spätestens im Januar 2020 abzuschließen. Die nunmehr für verbindlich erklärten Zusagen sind auch bei dieser Prüfung zu berücksichtigen.

Zusätzliche Informationen zu den wettbewerbliche Bedenken und den Zusagen

Auswirkungen der Kooperation auf den Ausbau

Nach der vorläufigen Bewertung des Bundeskartellamtes hätte die Kooperation zu einer Verlangsamung des Ausbaus gigabitfähiger Netze führen können. Hintergrund ist, dass derzeit die Nachfrage von Endkunden nach solchen Anschlüssen mit sehr hohen Bandbreiten noch gering ist. Reine Glasfasernetze sind in Deutschland nach wie vor nicht stark verbreitet und erreichen eine verhältnismäßig geringe Abdeckung bezogen auf die angeschlossenen Haushalte. Der wesentliche Treiber des Ausbaus ist für die Unternehmen in der derzeitigen Marktphase das Bestreben, konkurrierenden TK-Unternehmen beim Ausbau zuvorzukommen und sich für die künftig steigende Nachfrage nach höheren Bandbreiten einen wettbewerbsrelevanten Vorsprung zu sichern („First-Mover-Advantage“). Bei einer Kooperation der wesentlichen Anbieter in den betroffenen Markträumen besteht die Gefahr, dass dieser Wettbewerbsdruck im Hinblick auf den Ausbau zumindest gedämpft wird und die Unternehmen weniger Anreize hätten, die notwendigen hohen Investitionen zu tätigen.

Telekom und EWE gehören zu den mit Abstand stärksten Wettbewerbern in der betroffenen Region. Gerade EWE, als ein in Nordwestdeutschland mit TK-Leistungen vertretenes Unternehmen und einer erheblichen Infrastruktur als Basis, verfügt in seiner Stammregion über eine gute Ausgangsposition im Hinblick auf den Glasfaserausbau bis zum Endkunden. Dementsprechend hatte EWE bereits im Jahr 2016 angekündigt, erhebliche Summen in diesem Bereich zu investieren. Die Telekom hat mit ihrem flächendeckenden TK-Netz und ihrer bundesweit starken Marke ohnehin beste Voraussetzungen für den Ausbau ihres Netzes. Aus diesen Marktpositionen ergibt sich ein heute bestehender Ausbauwettbewerb zwischen den beiden Unternehmen, der nach vorläufiger Beurteilung durch das Bundeskartellamt bei einem künftig abgestimmten Vorgehen stark gedämpft würde.

Die jetzt abgegebenen Zusagen sehen vor, dass innerhalb der nächsten vier Jahre insgesamt 300.000 Anschlüsse bis zum Endkunden mit Glasfasernetzen eigenwirtschaftlich (d.h. ohne öffentliche Förderung) ausgebaut werden, ein Teil davon auch im ländlichen Raum. Damit wird sichergestellt, dass der Glasfaserausbau zügig beginnt, in dem Gebiet deutlich mehr ausgebaut wird als ursprünglich im Rahmen der Kooperation geplant war und als bei einem unabhängigen Ausbau der Unternehmen zu erwarten wäre.

Zusätzlich zu dem zugesagten eigenwirtschaftlichen Ausbau werden die Unternehmen weiterhin unabhängig voneinander an Ausschreibungen für die Förderung von gigabitfähigen TK-Netzen insbesondere im ländlichen Raum teilnehmen, in dem ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist. Insgesamt gesehen wird der Umfang des Ausbaus in der betroffenen Region somit noch höher ausfallen. Nach ihrer ursprünglichen Planung wollten sich die Mutterunternehmen nicht mehr im Wettbewerb miteinander um den Ausbau dieser Fördergebiete bewerben, sondern diese Tätigkeit ebenfalls auf das Gemeinschaftsunternehmen übertragen.

Auswirkungen der Kooperation auf dritte Unternehmen

Die Kooperation hätte in ihrer ursprünglichen Form auch Maßnahmen gegen Wettbewerber von Telekom und EWE ermöglicht, um diese von einem Ausbau in der Region abzuhalten. Schließlich war auch zu befürchten, dass vorrangig in bestehenden Kabelgebieten ausgebaut worden wäre, da zunächst im Wesentlichen die Kabelnetzbetreiber mit ihren leistungsfähigen Netzen einen gewissen Ausbaudruck auf die Beteiligten ausüben.

Mit den Zusagen verpflichten sich EWE und Telekom, bestimmte strategische Abwehrmaßnahmen gegen TK-Unternehmen, die ebenfalls Glasfasernetze ausbauen, zu unterlassen. Außerdem sind die Unternehmen die Verpflichtung eingegangen, die einseitige Bevorzugung von bereits mit Kabelnetzen versorgten, urbaneren Gebieten zu unterlassen.

Netzzugang für dritte Unternehmen

Darüber hinaus hätten EWE und Telekom nach vorläufiger Einschätzung des Bundeskartellamtes im Rahmen einer Kooperation deutlich geringere Anreize, dritten TK-Unternehmen Zugang zu ihrem Netz zu gewähren und diesen zu ermöglichen, ihnen auf dem Endkundenmarkt insoweit Wettbewerb zu machen. Ohne die Kooperation wäre hingegen insbesondere EWE darauf angewiesen, ihr Netz auch über den Vertrieb von Vorleistungen an dritte Telekommunikationsanbieter auszulasten. Mit der Kooperation entfällt diese Notwendigkeit weitgehend, weil die Beteiligten gemeinsam einen erheblichen Teil der im Kooperationsgebiet liegenden Haushalte bereits als Endkunden mit Internet- und Telefonieleistungen versorgen und sie ihre Bestandskunden relativ leicht zum Umstieg auf das neue Glasfasernetz veranlassen können.

Insoweit sehen die Zusagen vor, dass die Beteiligten dritten Unternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz gewähren müssen. Nach einer Übergangsphase werden Dritte zu denselben technischen Bedingungen wie die Muttergesellschaften Vorleistungsprodukte erhalten. Darüber hinaus muss eine konkrete Mindestmenge der ausgebauten Anschlüsse innerhalb eines bestimmten Zeitraums dritten TK-Unternehmen überlassen werden, die diese gegenüber den Endkunden selbst vermarkten können. Es wird erwartet, dass dies zu einer Verbesserung des Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten führen wird.

Verhältnis zur Regulierung

Die Entscheidung des Bundeskartellamtes greift der laufenden Diskussion darüber, ob und wie die Glasfasernetze der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegen sollten, nicht vor. Die Zusagen enthalten insbesondere kein konkretes Preis- und Konditionenmodell für den Zugang Dritter zu den künftigen Netzen. Sie adressieren lediglich die konkreten wettbewerblichen Bedenken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Zusammenarbeit von EWE und Telekom.

Die veröffentlichte Entscheidung zum gemeinsamen Glasfaserausbau von Telekom und EWE finden Sie hier.

Graphik:

Graphik Zusagen Telekom-EWE
Quelle: Getty Images/KTSDesign/Science Photo Library

English Version:

  • Binding commitments undertaken by Telekom and EWE for joint fibre-optic deployment