Nachhaltigkeitsinitiativen und die Kartellrechtspraxis – virtuelle Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht
05.10.2020
Am 1. Oktober 2020 fand die Tagung des Arbeitskreises Kartellrecht statt, erstmals in einem virtuellen Format. Auf Einladung des Bundeskartellamtes beteiligten sich über 130 Wettbewerbsexperten an der Diskussion und dem Gedankenaustausch über das Thema „Offene Märkte und nachhaltiges Wirtschaften – Gemeinwohlziele als Herausforderung für die Kartellrechtspraxis“.
Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus zahlreichen Professoren rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Fakultäten, hochrangigen Vertretern nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden und Ministerien sowie Richtern der Kartellsenate beim Oberlandesgericht Düsseldorf und beim Bundesgerichtshof. Seit über 50 Jahren finden in diesem Rahmen jährliche Konferenzen zu grundsätzlichen wettbewerbspolitischen Themen statt.
Prof. Dr. Konrad Ost, Vizepräsident des Bundeskartellamtes: „Nachhaltigkeit beim Umgang mit unseren Ressourcen ist eines der großen Themen unserer Zeit. Die Erwartungen der Öffentlichkeit sind hoch – besonders an die Wirtschaft und an einzelne Unternehmen. Das Kartellrecht und die Kartellbehörden sind gefragt, sobald Unternehmen nach Möglichkeiten suchen, beim Thema Nachhaltigkeit zu kooperieren. Dabei geht es auch um die Frage, wie man Nachhaltigkeitsaspekte bei der kartellrechtlichen Beurteilung stärker berücksichtigen könnte und den Unternehmen damit mehr Rechtssicherheit verschafft. Mit unserer Tagung leisten wir dafür wichtige Grundlagenarbeit und fördern den Austausch mit der Wissenschaft.“
Die Tagung wurde von Prof. Dr. Ost geleitet. Den Startpunkt für die Diskussion bildete ein Interview mit Martijn Snoep, dem Vorsitzenden der niederländischen Wettbewerbsbehörde Authority for Consumer and Markets (ACM). Die anschließende Podiumsdiskussion bestritten Prof. Dr. Thomas Ackermann, Ludwig-Maximilians-Universität München, Prof. Dr. Achim Wambach, ZEW Mannheim und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission und Prof. Dr. Heike Schweitzer, Humboldt-Universität zu Berlin.
Diskutiert wurde unter anderem der von der ACM kürzlich zur Konsultation gestellte Entwurf ihrer überarbeiteten Leitlinien zum Umgang mit Nachhaltigkeitsinitiativen. Ein weiterer Aspekt der Diskussion waren Überlegungen, inwiefern es Aufgabe von Kartellbehörden ist, bei Unternehmenskooperationen gegenläufige Wettbewerbs- und Gemeinwohlziele gegeneinander abzuwägen und durchzusetzen, und welche Rolle hierbei dem Gesetzgeber vorbehalten sein sollte.