Bundeskartellamt legt Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung Messenger- und Video-Dienste vor
04.11.2021
Wie sicher die persönlichen Daten bei Messenger- und Video-Diensten sind, treibt zurzeit viele Nutzerinnen und Nutzer um. Sollten Gesetzgeber und Behörden dafür sorgen, dass eine Kommunikation über die verschiedenen Anbieter hinweg möglich ist?
Das Bundeskartellamt hat heute einen Zwischenbericht „Branchenüberblick und Stimmungsbild Interoperabilität“ zu seiner Sektoruntersuchung Messenger- und Video-Dienste veröffentlicht.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Messenger- und Video-Dienste haben während der Pandemie noch einmal einen enormen Boom erlebt. Gleichzeitig haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher Bedenken wegen der Sicherheit und dem Schutz ihrer persönlichen Daten. Wir untersuchen, ob und in welchem Ausmaß tatsächlich gegen Datenschutz und Verbraucherrechte verstoßen wird. Zudem gehen wir der Frage nach, welche konkreten Auswirkungen eine unkomplizierte Kommunikation über die verschiedenen Dienste hinweg hätte, wenn also die oft geforderte Interoperabilität gegeben wäre.“
Mit dem Zwischenbericht bietet das Bundeskartellamt zunächst einen Überblick über die Rahmenbedingungen der Branche sowie die verschiedenen Anbietergruppen, Funktionalitäten und Geschäftsmodelle. Außerdem werden die Ergebnisse einer Befragung von über 40 verschiedenen Diensteanbietern zum Thema Interoperabilität dargestellt und eine erste rechtliche, technische und wissenschaftliche Einordnung dazu vorgenommen. Ziel ist es, im kommenden Jahr einen Abschlussbericht mit konkreten Handlungsempfehlungen zu präsentieren.
Das Bundeskartellamt hat sich dabei im Rahmen der bestehenden Kooperation mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu technischen und sicherheitsrelevanten Fragen bei Messenger- und Video-Diensten ausgetauscht. Seitens des BSI erscheint heute eine ergänzende Publikation zur Funktionsweise sowie zu den Sicherheitsanforderungen und -eigenschaften moderner Messenger (abrufbar auf der Internetseite des BSI).
Andreas Mundt: „Wenn man über gesetzliche oder behördliche Maßnahmen diskutiert, muss man im Blick haben, dass die Branche sehr heterogen aufgestellt ist. Neben den großen etablierten Diensten gibt es zahlreiche weitere Anbieter mit unterschiedlichsten Geschäftsmodellen und Funktionen. Auch das Thema Interoperabilität hat viele Facetten. Einerseits kann darin die Lösung liegen, um den Automatismus zu durchbrechen, dass große Dienste immer mehr Nutzerinnen und Nutzer anziehen. Aber kann eine bessere Erreichbarkeit zwischen den Diensten auch die Anreize für die Anbieter erhöhen, ein höheres Datenschutzniveau anzubieten? Andererseits muss man sich mit technischen Hürden und einer eventuell notwendigen Standardisierung auseinandersetzen. Das könnte wiederum eine Bremse für Innovationen und den Wettbewerb sein. Hier müssen wir künftig das richtige Maß finden.“
Das Bundeskartellamt hat die Sektoruntersuchung Messenger- und Video-Dienste im November 2020 eingeleitet. Gegenstand des Zwischenberichts sind insbesondere die Ergebnisse einer ausführlichen Befragung von mehr als 40 in Deutschland verfügbaren Diensten, zahlreiche Expertengespräche sowie die Auswertung verschiedener Studien.
Der Zwischenbericht ist hier abrufbar.
Bei der Sektoruntersuchung Messenger- und Video-Dienste handelt sich bereits um die fünfte Untersuchung des Bundeskartellamtes im Bereich Verbraucherschutz seit Übertragung dieser Zuständigkeit im Jahr 2017. Die bereits abgeschlossenen Untersuchungen betrafen die Themen Vergleichsportale (2019), Nutzerbewertungen (2020), Smart-TVs (2020) und Mobile Apps (2021). Die abschließenden Berichte zu diesen Sektoruntersuchungen sowie weitere Informationen und Beiträge des Bundeskartellamtes zu seinen Aktivitäten im Verbraucherschutz finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes.
Im Bereich Verbraucherschutz kann das Bundeskartellamt mit Sektoruntersuchungen etwaige Verstöße gegen das Verbraucherrecht sowie mögliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung identifizieren. Anders als im Rahmen der kartellrechtlichen Befugnisse der Behörde, ist damit hingegen nicht die Möglichkeit verbunden, aufgedeckte Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abstellen zu können (siehe dazu auch Pressemitteilung vom 12. Juni 2017).
Zur bestehenden Kooperation mit dem BSI siehe auch Pressemitteilung vom 22. Januar 2021.