Halbleiterindustrie: Bundeskartellamt erhebt keine kartellrechtlichen Einwände gegen den beabsichtigten Erwerb der Siltronic AG durch GlobalWafers Co. Ltd.
09.02.2021
Das Bundeskartellamt hat gestern das Vorhaben der taiwanesischen GlobalWafers Co. Ltd. freigegeben, die Aktienmehrheit und Kontrolle an der Siltronic AG, München, zu erwerben. Das Vorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Silizium-Scheiben (Wafern), einem essentiellen Vorprodukt der Halbleiterindustrie.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unsere weltweiten Ermittlungen bei vielen Abnehmern von Silizium-Wafern haben in wettbewerblicher Hinsicht keine durchgreifenden Bedenken gegen das Vorhaben ergeben. Mit der Übernahme von Siltronic schließt GlobalWafers zu den weltweit führenden Anbietern aus Japan auf und kann sie in manchen Produktgruppen sogar überholen. Daher haben wir die Übernahme auf einem bereits konzentrierten Markt sehr sorgfältig geprüft. Den weltweit beschaffenden Halbleiterproduzenten verbleiben nach dem Zusammenschluss allerdings wettbewerbliche Ausweichalternativen, so dass die Untersagungsvoraussetzungen aus wettbewerblicher Sicht nicht gegeben waren. Wir haben dabei berücksichtigt, dass die großen Abnehmer von Silizium-Wafern aus Europa, den USA und Asien sehr ausgeklügelte Beschaffungsstrategien mit einer kundenspezifischen Fertigung verfolgen. Der Markt ist zudem dynamisch und volatil. Im Ergebnis sehen wir keine Anhaltspunkte dafür, dass der Wettbewerb in diesem technologisch wichtigen Bereich durch das Vorhaben behindert werden könnte.“
Nach den weltweiten Ermittlungen des Bundeskartellamtes bei zahlreichen Halbleiterproduzenten als Abnehmer der Beteiligten sind diese im Vergleich zu den verbleibenden Konkurrenten nicht als besonders enge Wettbewerber anzusehen. Zudem stehen für die mit den maßgeblichen Marktbedingungen bestens vertrauten Halbleiter-Produzenten nach dem Zusammenschluss ausreichende aktuelle und auch potentielle Ausweichalternativen zur Verfügung.
Die taiwanesische GlobalWafers hat in den vergangenen Jahren ihre weltweite Marktposition auch durch Zukäufe stetig ausgebaut. Die in München ansässige Siltronic AG erreicht - hinter den japanischen Produzenten ShinEtsu und SUMCO – bezogen auf die Marktanteile jedoch eine vergleichbare Marktstellung und ist in einzelnen Produktsegmenten Technologieführer.
Aufgrund der vergleichsweise starken und symmetrischen Marktpositionen der führenden Anbieter lag ein Schwerpunkt der Prüfung auch auf der Frage, ob der Wettbewerb dieser Anbieter untereinander nach dem Zusammenschluss erheblich eingeschränkt werden könnte. Allerdings ist der Markt von hoher Volatilität und Dynamik gekennzeichnet. Die Abnehmer betreiben „Multi-Sourcing“; die Beschaffungsstrategien der nachfragestarken Abnehmer sind durch regelmäßige bilaterale Preisverhandlungen und Mengenverlagerungen gekennzeichnet. Diese Strategien der Nachfrager sprechen zusammengenommen gegen die Möglichkeit eines koordinierten Marktverhalten der führenden Anbieter als Folge des Zusammenschlusses.
Das freigegebene Vorhaben betrifft den beabsichtigten Erwerb einer derzeit von der Wacker Chemie AG gehaltenen 30,8 Prozent-Beteiligung sowie sämtlicher weiterer Anteile an der Siltronic AG im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots durch GlobalWafers. Die Freigabe durch das Bundeskartellamt hat ausschließlich die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf den Wettbewerb berücksichtigt. Für die Beurteilung des Vorhabens nach anderen rechtlichen Vorgaben, wie etwa denjenigen des Außenwirtschaftsrechts, ist das Bundeskartellamt nicht zuständig.
Ein ausführlicherer Fallbericht zu der Entscheidung und ihren Gründen wird vom Bundeskartellamt zeitnah veröffentlicht.