Rücknahme einer Fusionsanmeldung im Bereich Schrott-Recycling nach wettbewerblichen Bedenken
14.12.2021
Die TSR Recycling GmbH & Co. KG, Lünen, und die Rhein-Main Rohstoffe GmbH, Frankfurt, haben ihre Anmeldung zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens am 8. Dezember 2021 zurückgenommen. Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschlussbeteiligten Ende Oktober seine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Zusammenschluss dargelegt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Unsere Ermittlungen haben nahegelegt, dass es durch den Zusammenschluss zu einer marktbeherrschenden Stellung der im Rhein-Main-Gebiet tätigen Unternehmen auf dem Markt für den Ankauf von Eisenschrott zur Aufbereitung mit Scherenaggregaten gekommen wäre.“
Die TSR Recycling GmbH & Co. KG ist die Obergesellschaft der TSR-Gruppe, einem Unternehmensverbund, der im Bereich Handel mit Sekundärrohstoffen tätig ist. TSR gehört innerhalb des Rethmann-Konzerns zur Remondis Gruppe, welche die Mehrheit der Anteile an TSR hält. Die Rhein-Main Rohstoffe GmbH ist ein auf Metallschrott spezialisiertes Entsorgungsunternehmen mit Sitz in Frankfurt.
Das Bundeskartellamt hat in dem am 10. März 2021 angemeldeten Verfahren umfassende Marktermittlungen durchgeführt, aus denen sich ergab, dass Eisenschrotte nur zum Teil direkt an Stahlwerke und Endabnehmer verkauft werden können. Ein großer Teil des Eisenschrotts muss auf vorgegebene Maße geschnitten werden, um als Sekundärrohstoff an Endabnehmer verkauft werden zu können. Hierzu werden Schrottscheren zur Aufbereitung betrieben.
Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes legen nahe, dass die durch die Schrottscheren stattfindende Wertschöpfung nicht mit anderen Mitteln erreicht werden kann. Zeit- und personalintensive manuelle Aufbereitung von Eisenschrotten mit Schneidbrennern wird, genau wie die Aufbereitung durch andere Aggregate (Schredderanlagen), nur in sehr geringem Umfang genutzt. Lieferanten von Eisenschrotten sind daher auf Scherenbetreiber angewiesen, an die sie das Material zur Aufbereitung verkaufen.
Bei den Ermittlungen wurden die Lieferströme der am Markt tätigen Unternehmen detailliert analysiert. Hieraus ergab sich, dass der Handel mit Eisenschrott zur Aufbereitung mit Schrottscheren in einem regionalen Umfeld stattfindet, insbesondere weil der Transport mit hohen Kosten verbunden ist und der Handel über längere Entfernungen nicht wirtschaftlich ist.
Auf dem regionalen Markt um Frankfurt, wo sowohl TSR als auch Rhein-Main Rohstoffe eine Großschere betreiben, hätten sich die beiden führenden Anbieter auf dem Markt zusammengeschlossen. Das Bundeskartellamt ging in seiner vorläufigen Beurteilung davon aus, dass es zu einer marktbeherrschenden Stellung der Zusammenschlussbeteiligten mit einem gemeinsamen Marktanteil von rund 50 Prozent gekommen wäre. Dabei war neben der Marktstellung der Beteiligten auch der Wettbewerbsdruck durch die verbleibenden Unternehmen auf dem Markt sowie die rechtlichen und tatsächlichen Schranken für den Marktzutritt neuer Wettbewerber entscheidend. Auch die Finanzkraft von TSR, einem Unternehmen des Rethmann-Konzerns, wurde bei der vorläufigen Beurteilung berücksichtigt, da sie genutzt wird, um externes Unternehmenswachstum zu realisieren.
In etwaigen künftigen Verfahren wird das Bundeskartellamt klären müssen, ob auch die gesonderte Betrachtung weiterer Aufbereitungsformen notwendig ist bzw. wie die Märkte für Nichteisenschrotte wie Aluminium, Kupfer und andere Metalle zu beurteilen sind, damit auch hier hinreichender Wettbewerbsdruck fortbesteht.