Bundeskartellamt gibt den Erwerb des Kreis-Anzeigers durch die Ippen-Mediengruppe frei
15.09.2021
Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb aller Anteile an der Verlag Wetterau und Vogelsberg GmbH (VWV) durch die zur Ippen-Mediengruppe gehörenden Mittelhessische Druck- und Verlagshaus GmbH & Co. KG freigegeben. VWV war bislang Teil der VRM-Mediengruppe und gibt die regionale Abo-Tageszeitung „Kreis-Anzeiger“ sowie das Anzeigenblatt „Sonntag-Anzeiger“ heraus. Diese erscheinen, ebenso wie das Anzeigenblatt „Neue Wochenpost für Oberhessen“ der erwerbenden Ippen-Gruppe, schwerpunktmäßig im östlichen Wetteraukreis.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch den Zusammenschluss kommt es zu wettbewerblich kritischen Marktanteilsadditionen auf den Beilagen- und Anzeigenmärkten in der Region. Allerdings liegt in diesem Fall das betroffene Marktvolumen unterhalb der sogenannten Bagatellmarktschwelle, so dass dem Bundeskartellamt eine Untersagung der Fusion unabhängig von den tatsächlichen wettbewerblichen Auswirkungen des Vorhabens nicht möglich ist
.“
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen greift die Bagatellmarktschwelle, wenn die Untersagungsvoraussetzungen ausschließlich auf Märkten vorliegen, auf denen seit mindestens fünf Jahren Waren oder gewerbliche Leistungen angeboten werden und auf denen im letzten Kalenderjahr im Inland insgesamt weniger als 20 Mio. Euro umgesetzt wurden. Anfang 2020 hat der Gesetzgeber diese Schwelle von 15 Mio. auf 20 Mio. Euro angehoben.