Bußgelder gegen ein Quotenkartell bei Herstellern von mehrprofiligen Brückendehnfugen
10.02.2022
Das Bundeskartellamt hat Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 7,3 Mio. Euro gegen zwei Hersteller von mehrprofiligen Brückendehnfugen (Übergangskonstruktionen für Straßenbrücken) wegen eines verbotenen Quotenkartells verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Maurer SE, München, und die Mageba GmbH, Göttingen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die zwei einzigen Hersteller auf dem Markt für mehrprofilige Brückendehnfugen haben über Jahre hinweg ein Quotenkartell gebildet. Die Unternehmen hatten sich darauf verständigt, ihre Marktanteile in Form von Quoten festzuschreiben und so den Markt unter sich aufzuteilen. Die Einhaltung der Quoten wurde durch die jeweiligen Vertriebsmitarbeiter kontrolliert und bei erheblichen Abweichungen eingeschritten. Wesentliche zukünftige Aufträge wurden unter einander aufgeteilt, um die vereinbarte Quote einzuhalten. Zur Umsetzung des Kartells einigte man sich darüber hinaus auf eine einheitliche Formel zur Preiskalkulation. Das Kartell betraf mit dem Straßenbau einen wichtigen Bereich der öffentlichen Infrastruktur und damit letztlich Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden als Eigentümer der Brücken
.“
Gegen die für die Unternehmen handelnden Verantwortlichen führt die Staatsanwaltschaft Braunschweig Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Submissionsabsprachen. Das Bundeskartellamt und die Staatanwaltschaft Braunschweig haben im Januar 2019 nach Hinweisen aus dem Markt gemeinsam Unternehmen und Privatwohnungen durchsucht und während des gesamten Verfahrens eng zusammengearbeitet.
Brückendehnfugen dienen dazu, die aufgrund von Temperaturschwankungen erfolgende Längenänderung von Brücken auszugleichen, indem sie sich auseinanderziehen und zusammenschieben. Die Absprachen umfassten sowohl Aufträge für Brückenneubauten als auch für Brückensanierungen, soweit letztere mit dem Neueinbau einer Übergangskonstruktion verbunden waren. Das Kartell, das einen hohen Organisationsgrad aufwies, deckte bis auf wenige Ausnahmen das gesamte bundesweite Marktvolumen für die Lieferung mehrprofiliger Übergangskonstruktionen ab.
Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes trafen sich am 19. Oktober 2004 Verantwortliche der Unternehmen Maurer und Mageba (seinerzeit firmierte Mageba unter RW Sollinger Hütte GmbH) sowie der ehemaligen Mageba GmbH, Uslar und vereinbarten, dass die seinerzeit bestehenden Marktanteile, der Status-quo des Jahres 2004, beibehalten werden und sie den Unternehmen zukünftig als Quote zustehen sollten. Die Umsetzung der Absprachen bzw. die Kontrolle der Einhaltung der Quoten erfolgte im Zeitraum zwischen dem 19. Oktober 2004 und dem 16. Januar 2019 auf Treffen und in Telefonaten durch verschiedene (Vertriebs)Mitarbeiter der Unternehmen. Bei wesentlichen Quotenabweichungen nahmen sie auf „Jahresabschlusstreffen“ einen Quotenausgleich vor. Dazu bestimmten sie regelmäßig konkrete, noch nicht vergebene Aufträge, die dem Unternehmen, das die Quote unterschritten hatte, als Ausgleichsprojekte zustehen sollten. Zudem teilten sie zur zukünftigen Einhaltung der Quote jedenfalls wesentliche bzw. für die Unternehmen interessante Aufträge untereinander auf. Die Verantwortlichen der Unternehmen einigten sich zudem auf dem Treffen am 19. Oktober 2004 jedenfalls im Grundsatz darauf, dass für die Kalkulation der Preise für mehrprofilige Übergangskonstruktionen eine Preisformel verwendet werden soll.
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen Maurer SE und Mageba GmbH bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert haben und die Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnten. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.
Ein Fallbericht mit den Inhalten nach § 53 Abs. 5 GWB ist unter folgendem Link abrufbar.