Freigabe der Beteiligung von XXXLutz an der Braun Möbel-Center GmbH & Co. KG
16.12.2022
Das Bundeskartellamt hat die geplante Beteiligung der ABRD Möbelhandels- und Beteiligungs GmbH, Würzburg (Teil der österreichischen XXXLutz-Gruppe), in Höhe von 50 Prozent an der Braun Möbel-Center GmbH & Co. KG, Reutlingen, freigegeben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben die Fusion intensiv geprüft und bei zahlreichen Möbelhändlern im In- und Ausland ermittelt. Im Fokus stand dabei der Wettbewerb im Bereich Einrichtungshäuser. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass XXXLutz seine Marktposition mit der Fusion zwar weiter verstärken wird. Die Beteiligten werden jedoch in allen betroffenen Regionen nach wie vor mit einer Reihe von anderen Einrichtungshäusern im Wettbewerb stehen
.“
Die XXXLutz-Gruppe ist – teilweise über Beteiligungen – mit mehr als 350 Niederlassungen im Inland vertreten. Dazu zählen Einrichtungshäuser und ein Onlineshop unter der Dachmarke XXXLutz sowie Discount-Standorte und ‑Onlineshops unter den Vertriebslinien POCO, Roller und Mömax. Darüber hinaus betreibt die XXXLutz-Gruppe in weiteren europäischen Ländern Möbelhandelsstandorte und Onlineshops, insbesondere auch in der Schweiz.
Die Braun Möbel-Center GmbH & Co. KG, Reutlingen, ist ein regional bedeutender Betreiber von Einrichtungshäusern in Südwestdeutschland. Neun Standorte liegen in Baden-Württemberg und einer im Saarland. An den grenznahen Standorten in Freiburg, Singen und Konstanz verfügt Braun Möbel-Center auch über Kunden in Frankreich bzw. in der Schweiz.
Das Bundeskartellamt hat die Wettbewerbsverhältnisse in den verschiedenen regional betroffenen Absatzmärkten des Möbeleinzelhandels untersucht. Dabei ist das Amt vom jeweiligen Einzugsgebiet der Braun-Standorte ausgegangen. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die XXXLutz-Gruppe und Braun Möbel-Center jeweils über eine signifikante Marktposition verfügen. Ihre gemeinsamen Anteile am Gesamtmarkt betragen im Einzelfall bis zu etwa einem Drittel.
Das Bundeskartellamt hat darüber hinaus das Segment Einrichtungshäuser genauer untersucht. Dazu gehören solche Möbeleinzelhändler, deren Schwerpunkt auf Artikeln in einer mittleren Preislage mit teilweise höherwertigen Materialien wie Echtholz, Metall oder Echtleder liegt. Hinzu kommen individuelle Auswahlmöglichkeiten und ein Dienstleistungsangebot (insb. Beratung, Lieferung und Montage). In diesem Segment des Gesamtmarktes für Möbelhandel haben XXXLutz und Braun in den verschiedenen relevanten Regionen jeweils höhere gemeinsame Anteile als im Gesamtmarkt für den Möbeleinzelhandel. Auch diese Anteile erreichen aber keine Höhe, die eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten lässt. In den maßgeblichen Einzugsgebieten gibt es jeweils konkurrierende Einrichtungshäuser, die ebenfalls erhebliche Umsätze erwirtschaften, ein umfassendes Sortiment anbieten und für die Kundinnen und Kunden als Ausweichalternative zu den Beteiligten erhalten bleiben. Dazu zählen neben dem international tätigen Anbieter Ikea und einschlägigen Onlinehändlern insbesondere auch lokal bedeutende Möbeleinzelhändler in den einzelnen Markträumen.
Ein ausführlicherer Fallbericht zu diesem Verfahren wird zeitnah veröffentlicht.