Meta (Facebook) reagiert auf Bedenken des Bundeskartellamtes – VR-Brillen können künftig auch ohne Facebook-Konto genutzt werden

23.11.2022

Wer die Brille Quest 2 von Meta Quest (früher Oculus) nutzen möchte, benötigt dafür künftig kein Facebook-Konto mehr. Meta hat auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes reagiert und bietet jetzt auch die Möglichkeit an, die Brille mit einem separaten Konto – dem Meta-Konto – in Betrieb zu nehmen. Damit kann der Verkauf der Brillen in Deutschland starten. Dies gilt auch für die neue Quest Pro.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch das von Meta geschaffene digitale Ökosystem mit einer sehr großen Zahl von Nutzenden ist das Unternehmen der zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien. Auch auf dem wachsenden VR-Markt hat Meta eine bedeutende Position. Wenn die Nutzung der VR-Brillen nur für Facebook- oder Instagram-Mitglieder möglich wäre, könnte dies den Wettbewerb in beiden Bereichen stark beeinträchtigen. Meta hat auf unsere Bedenken reagiert und mit der Einrichtung eines separaten Meta-Kontos für die Nutzung der Quest-Brillen eine Lösung angeboten. Trotz dieser begrüßenswerten Entwicklung schließen wir das Verfahren heute noch nicht ab. Wir wollen zunächst die tatsächliche Ausgestaltung der Wahlmöglichkeiten für die Nutzerinnen und Nutzer sowie Themen der Zusammenführung und Verarbeitung von Nutzerdaten aus den verschiedenen Meta-Diensten weiter begleiten.

Dieser Fall macht deutlich, dass sich mit § 19a GWB, dem neuen Instrument zur effektiveren Aufsicht über Digitalkonzerne, Wettbewerbsprobleme in der Praxis gezielt adressieren lassen.“

Ende 2020 hat das Bundeskartellamt ein Verfahren wegen der Kopplung von Facebook mit Oculus eingeleitet und dieses Anfang 2021 – unmittelbar nach Einführung des § 19a GWB – auch auf diese neue Rechtsgrundlage erstreckt (siehe Pressemitteilungen vom 10. Dezember 2020 und 28. Januar 2021).

Mit Beschluss vom 2. Mai 2022 hat das Bundeskartellamt festgestellt, dass es sich bei Meta um ein Unternehmen mit einer überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb handelt (siehe Pressemitteilung vom 4. Mai 2022). Diese Feststellung ist Voraussetzung dafür, dass das Bundeskartellamt Maßnahmen auf Grundlage des § 19a Abs. 2 GWB ergreifen kann. Da Meta kein Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt hat, ist dieser bestandskräftig.

In Sachen Facebook/Oculus signalisierte Meta Interesse an einer einvernehmlichen Lösung und führte Ende August 2022 das Meta-Konto ein, das eine Nutzung der Quest 2- und der Quest Pro-Brille ohne Verbindung mit einem Facebook- oder Instagram-Konto ermöglicht. Das Bundeskartellamt hat deutlich gemacht, dass der Ablauf der Inbetriebnahme der Brillen so ausgestaltet werden muss, dass die Nutzenden möglichst frei und unbeeinflusst entscheiden können, ob eine separate Nutzung oder eine Verbindung mit anderen Meta-Diensten erfolgen soll. Nach entsprechenden Anpassungen, die insbesondere die Nutzerdialoge betreffen, sollen die Quest 2 und die Quest Pro zeitnah auch in Deutschland erhältlich sein.

Das Verfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Verfahrensgegenstand ist neben der konkreten Ausgestaltung der Wahlmöglichkeiten auch die Frage der Verbindung der im Rahmen der unterschiedlichen Meta-Dienste verarbeiteten Daten. Inwieweit solche Datenverarbeitungen zulässig sind, bleibt Gegenstand des Austauschs des Bundeskartellamtes mit Meta, insbesondere auch im Rahmen des derzeit noch vor dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahrens zu den Datenverarbeitungsbedingungen von Facebook. Bis zu einer diesbezüglichen Klärung wird Meta bei Nutzerinnen und Nutzern, die ein separates Meta-Konto verwenden, die Daten, die bei Nutzung der Meta-Quest-Brillen anfallen, prinzipiell getrennt von Daten aus anderen Meta-Diensten halten.

Für weiterführende Informationen siehe den Fallbericht zu dem bisherigen Verfahren.

Hintergrund:

Seit Anfang 2021 sind mit der 10. GWB-Novelle neue Vorschriften im Bereich der Missbrauchsaufsicht in Kraft getreten, durch die das Bundeskartellamt schneller und effektiver gegen große Digitalkonzerne vorgehen kann. Das Amt hat seitdem verschiedene neue Verfahren gegen Alphabet (vormals Google), Amazon, Meta (vormals Facebook) und Apple eingeleitet. Die Verfahren zur Feststellung der Normadressatenstellung konnten in den Fällen von Alphabet und Meta bereits rechtskräftig abgeschlossen werden, die Entscheidung gegen Amazon wurde von dem Unternehmen angegriffen, das Verfahren gegen Apple dauert noch an. Parallel dazu wurden auch bereits verschiedene Verfahren gegen diese Unternehmen wegen etwaigen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingeleitet (siehe Übersicht dazu auf unserer Internetseite).

Fallbericht

English Version:

  • Meta (Facebook) responds to the Bundeskartellamt’s concerns – VR headsets can now be used without a Facebook account