Bundeskartellamt gibt den Erwerb von Augen- und Laserzentren in Mitteldeutschland durch die SmileEyes-Gruppe frei

29.06.2022

Das Bundeskartellamt hat der Augenklinikkette „SmileEyes“ des Finanzinvestors Trilantic erlaubt, die MVZ Augen- und Laserzentren Mitteldeutschland GmbH, Augen- und Laserzentren Berlin MVZ GmbH und Augen- und Laserzentren Hamburg MVZ GmbH, alle mit Sitz in Leipzig, zu erwerben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Die Übernahme stößt im Ergebnis auf keine durchschlagenden kartellrechtlichen Bedenken, weil die beiden Unternehmen bislang in unterschiedlichen Gegenden tätig sind. Die Auswahlmöglichkeiten der Patientinnen und Patienten bleiben daher von dem Zusammenschluss unberührt. Eine geringfügige Überschneidung der Einzugsgebiete in Berlin ist unbedenklich angesichts des dort bestehenden Angebots durch andere Augenarztketten und durch unabhängige Anbieter.“

Die SmileEyes-Gruppe betreibt Augenkliniken in München, Trier, Luxemburg und Berlin. Mit Schwerpunkt in Bayern betreibt sie auch zahlreiche konventionelle Augenarztpraxen. Zudem lizensiert sie die Marke „Smile Eyes“ an weitere Praxen, u.a. an die nunmehr erworbene Augenarzt-Gruppe aus Leipzig. Diese betreibt Augen- und Laserzentren insbesondere im Osten Deutschlands sowie verschiedene Augenarztpraxen in Leipzig und Umgebung.

Andreas Mundt: „Wir sehen in den vergangenen Jahren zunehmend Übernahmen und Beteiligungen von Finanzinvestoren an Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Kliniken. Leider können wir aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nur einen geringen Teil dieser Vorgänge kartellrechtlich kontrollieren. Der Fusionskontrolle unterliegt ein Erwerb nur, wenn das Zielunternehmen einen Mindestumsatz von 17,5 Millionen Euro erzielt hat. Es besteht die Gefahr, dass hier unter dem Radar des Bundeskartellamtes vermachtete Strukturen entstehen können.

Allein der Umstand, dass Kliniken und Arztpraxen von Finanzinvestoren übernommen werden, ist unter wettbewerblichen Gesichtspunkten noch nicht bedenklich. Finanzkräftige Investoren können, z.B. durch Investitionen in teure Medizingeräte, den Wettbewerb beleben. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Klinik- und Praxisketten in bestimmten Gegenden Marktmacht erlangen. Denn marktbeherrschende Anbieter sind nicht mehr gezwungen, auf Patientinnen und Patienten, auf andere Gesundheitsdienstleister sowie auf Kostenträger Rücksicht zu nehmen.

Zudem könnten sich Strukturen zum Nachteil jüngerer Generationen von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten verfestigen. Kassenarztsitze im Besitz von Kapitalgesellschaften werden auch bei Verrentung der dort angestellten Ärztinnen und Ärzte nicht einfach wieder frei, sondern sie bleiben im Besitz der Investoren. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben die begehrten Kassenarztsitze für Kapitalinvestoren einen höheren Wert. Junge Ärztinnen und Ärzte, die selbst eine Arztpraxis übernehmen wollen, sehen sich im Wettbieten mit finanzkräftigen Kapitalinvestoren im Nachteil.

English Version:

  • Bundeskartellamt clears acquisition of eye and eye laser clinics in Central Germany by SmileEyes group