Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen Zusammenschluss verschiedener katholischer Krankenhäuser im nördlichen Ruhrgebiet

07.07.2023

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der St. Augustinus Gelsenkirchen GmbH und der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH, ihre Krankenhausträgergesellschaften und sonstigen verbundenen Unternehmen unter der gemeinsamen neuen Dachgesellschaft KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH zusammen zu schließen, freigegeben.

Die Zusammenschlussbeteiligten, die im Wesentlichen ortsansässigen katholischen Kirchengemeinden gehören, betreiben zehn Krankenhausstandorte, einige Alten- und Pflegeheime, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie ein Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: Die Krankenhausdichte ist im Ruhrgebiet überdurchschnittlich hoch. Aus diesem Grund haben die Patientinnen und Patienten dort bei Bedarf genügend Ausweichalternativen zu den Einrichtungen der Zusammenschlussbeteiligten. Da das Vorhaben keine wettbewerblichen Bedenken hervorruft, konnte es binnen Monatsfrist freigegeben werden.

Die Krankenhäuser der Zusammenschlussbeteiligten verfügen einschließlich psychiatrischer und geriatrischer Häuser über insgesamt ca. 2.500 Betten. Sie befinden sich in Gelsenkirchen (4), Gladbeck, Bottrop, Dorsten, Marl, Haltern am See sowie Westerholt (Herten). Obwohl die Tätigkeitsgebiete der Zusammenschlussbeteiligten räumlich unmittelbar benachbart sind, nämlich Sankt Augustinus in Gelsenkirchen/Gladbeck sowie KKRN nördlich davon (Marl/Dorsten), liegen nur sehr geringe wettbewerbliche Überschneidungen vor. Neben den Wettbewerbs-Krankenhäusern im nördlichen Ruhrgebiet (z.B. Knappschaft Kliniken) werden von der dortigen Bevölkerung auch weiter entfernte Krankenhäuser wie die Unikliniken in Essen und Münster genutzt.

Englische Version:

  • Bundeskartellamt has no objections to merger between several Catholic hospitals in northern Ruhr area