Schwimmbadausrüstung: Bundeskartellamt gibt Zusammenschluss von Fluidra und Meranus frei
23.06.2023
Nach intensiver Prüfung hat das Bundeskartellamt den geplanten Erwerb der Meranus Gesellschaft für Schwimmbad- und Freizeitausrüstungen mbH, Haan und Lauchhammer, sowie der Aquacontrol, Gesellschaft für Meß-, Regel- und Steuerungstechnik zur Wasseraufbereitung mbH, Lauchhammer (die drei Zielgesellschaften zusammen: „Meranus“) durch die Fluidra Commercial S.A.U., Sant Cugat del Vallès, Barcelona, Spanien, („Fluidra“) freigegeben.
Fluidra ist ein börsennotiertes, multinationales Unternehmen mit Sitz in Spanien, das über seine Tochtergesellschaften Produkte und Dienstleistungen für die Märkte der privaten und kommerziellen Schwimmbadausrüstung einschließlich Wasseraufbereitung entwickelt, produziert und vertreibt. Meranus ist überwiegend als Großhändler von Schwimmbadausrüstung in Deutschland tätig, so dass sich die Tätigkeiten beider Unternehmen im Großhandel von Schwimmbadausrüstung überschneiden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Trotz gewisser wettbewerblicher Bedenken mussten wir die Übernahme freigeben. Unsere intensive Prüfung betraf einerseits den Großhandelsabsatzmarkt für Schwimmbadausrüstung und andererseits den Markt für Herstellung und Vertrieb von elektrischen Reinigungsrobotern für private Schwimmbäder. Hier ist Fluidra als Markenhersteller nach dem Marktführer Maytronics die weltweite Nummer zwei und kauft mit Meranus einen Großhändler, der in Deutschland eine starke Position insbesondere bei Handelsmarken-Reinigungsrobotern hat. Unsere Ermittlungen haben gezeigt, dass die Gesamtumsätze auf dem inländischen Markt unterhalb der gesetzlich vorgegebenen, sogenannten Bagatellmarktschwelle liegen. Eine Untersagung ist bei Unterschreiten dieser Schwelle nicht möglich.“
Das Bundeskartellamt hat sich im vorliegenden Fall erstmals detailliert mit Märkten im Bereich der Herstellung, dem Vertrieb und dem Großhandel von Schwimmbadausrüstung befasst. Dazu wurden über 200 Auskunftsbeschlüsse an Hersteller, Großhändler und Fachhändler versandt.
Auf dem Großhandelsabsatzmarkt für Schwimmbadausrüstung für den privaten Bedarf führt der Zusammenschluss zwar zu einer Überschneidung der Aktivitäten Fluidras und Meranus in Deutschland. Der gemeinsame inländische Marktanteil der Zusammenschlussbeteiligten bleibt allerdings deutlich unterhalb der Vermutungsschwelle für eine marktbeherrschende Stellung. Auf dem Großhandelsabsatzmarkt sind ferner eine Reihe unterschiedlich großer sowie teils spezialisierter Wettbewerber tätig, so dass der Zusammenschluss hinsichtlich dieser Vertriebsstufe im Ergebnis keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken hervorruft.
In Bezug auf den Markt für die Herstellung und den Vertrieb von elektrischen Reinigungsrobotern für private Schwimmbäder haben die Ermittlungen wettbewerbliche Probleme nahegelegt. Fluidra ist nach dem Weltmarktführer Maytronics die Nummer zwei unter den etablierten Markenherstellern für elektronische Reinigungsroboter, während Meranus in Deutschland eine starke Position im Großhandel mit Handelsmarken-Reinigungsrobotern innehat. Die Ermittlungen haben Anhaltspunkte für das Bestehen eines wettbewerbslosen, markbeherrschenden Duopols ergeben, dem der Marktführer Maytronics sowie die Erwerberin Fluidra zuzurechnen sind. Vieles spricht dafür, dass die gemeinsame Marktbeherrschung durch die Fusion weiter verstärkt werden könnte. Da insoweit aber ausschließlich ein Bagatellmarkt im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) betroffen ist (d.h. marktbezogene Gesamtumsätze im Inland von insgesamt weniger als 20 Millionen Euro), ist ein Einschreiten im Rahmen eines Fusionskontrollverfahrens nicht möglich, selbst wenn das Bundeskartellamt abschließende Feststellungen dazu getroffen hätte.
Da bezüglich der übrigen betroffenen Märkte keine wettbewerblichen Bedenken bestehen, war das Vorhaben im Ergebnis freizugeben.