Arbeitskreis Wettbewerbsökonomie diskutiert über die Umsetzung der 11. GWB-Novelle sowie aktuelle Verfahren des Bundeskartellamtes

24.11.2023

Heute findet die achte Tagung des Arbeitskreises Wettbewerbsökonomie im Bundeskartellamt statt. Mitglieder des Bundeskartellamtes diskutieren mit Forschenden der Volkswirtschaftslehre über aktuelle wettbewerbsökonomische Fragestellungen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Austausch mit der Wissenschaft ist für unsere Arbeit von großer Bedeutung, um stets auf dem aktuellen Stand der ökonomischen Forschung zu sein. Einer der Schwerpunkte unserer heutigen Diskussion mit renommierten Vertretern der Volkswirtschaftslehre ist die Umsetzung der 11. GWB-Novelle. Uns steht jetzt ein neues Instrument zur Verfügung, um nach Sektoruntersuchungen festgestellte erhebliche und dauerhafte Störungen des Wettbewerbs anzugehen. Dabei sind die Hürden für die im Gesetz vorgesehenen Einzelmaßnahmen hoch. Vor diesem Hintergrund gibt der Arbeitskreis neben dem direkten Feedback zu unserer aktuellen Fallpraxis auch Gelegenheit zu wertvollen Anregungen für die vor uns liegenden Herausforderungen.“

Weitere Themen des Arbeitskreises sind der Nachweis wettbewerbsbeschränkender Auswirkungen von vertikalen Vereinbarungen im Verfahren Stihl sowie die Beurteilungsmaßstäbe im Rahmen von Behinderungsmissbräuchen am Beispiel des Deutsche Bahn-Verfahrens. Außerdem wird die wettbewerbliche Würdigung im Lebensmittelbereich anhand des Fusionsfalls Müller/Campina diskutiert.

An der heutigen Sitzung nehmen die folgenden Wissenschaftler teil: Prof. Dr. Tomaso Duso (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin), Prof. Dr. Wolfgang Kerber (Phillipps Universität Marburg), Prof. Volker Nocke Ph.D. (Universität Mannheim), Prof. Dr. Markus Reisinger (Frankfurt School of Finance & Management) sowie Prof. Achim Wambach Ph.D. (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim).

Englische Version:

  • Working Group on Competition Economics discusses the implementation of the 11th Amendment to the German Competition Act and current Bundeskartellamt proceedings