Aktuelle Inhalte des Bundeskartellamtes

GlaxoSmithKline darf Rechte an COVID- und Grippeimpfstoffen von CureVac erwerben

12. Juli 2024: Das Bundeskartellamt hat den geplanten Erwerb von geistigem Eigentum und Patentrechten der CureVac SE durch die GSK plc (GlaxoSmithKline) hinsichtlich bestimmter Impfstoffentwicklungen im fusionskontrollrechtlichen Vorprüfverfahren freigegeben.

GSK ist ein global tätiges Biopharma-Unternehmen mit einer breiten Angebotspalette im Bereich der Impfstoffe, der Medikamente für die Allgemeinmedizin und der Medikamente für spezialisierte Bereiche. CureVac ist ein biopharmazeutisches Unternehmen mit Hauptsitz in Tübingen, das eine neue Klasse von mRNA-basierten Arzneimitteln entwickelt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Auf Übernahmen, die die Pharma-Forschung betreffen, müssen wir einen genauen Blick werfen. Gerade in der Impfstoffentwicklung ist der Schutz des Innovationswettbewerbs für die Patientinnen und Patienten unverzichtbar. Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass sich sowohl im Bereich der COVID- als auch der Grippeimpfstoffe eine Vielzahl an Präparaten mit unterschiedlichen Wirkmechanismen in der Entwicklung befinden. Auch nach der Übernahme bleibt die Vielfalt der Forschungslandschaft erhalten.

Die Impfstoffe, die Gegenstand der angemeldeten Transaktion sind, betreffen insbesondere COVID sowie die saisonale Grippe, daneben auch pandemische und universelle Influenza sowie COVID-/Influenza-Kombinationswirkstoffe. Diese Impfstoffkandidaten wurden bislang auf der Grundlage von Kooperationsabkommen zwischen CureVac und GSK gemeinsam entwickelt. Hierzu werden derzeit noch klinische Studien in unterschiedlichen Phasen durchgeführt, d.h. keiner der in Rede stehenden Impfstoffe wurde bislang zugelassen.

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes werden im Bereich der COVID-Impfstoffe auch nach dem Ende der Pandemie weltweit umfangreiche Forschungen betrieben. Laut Weltgesundheitsorganisation betreffen allein 15 laufende Projekte COVID-Impfstoffe auf mRNA-Basis, darüber hinaus gibt es derzeit ca. 70 COVID-Impfstoffkandidaten mit anderen Wirkmechanismen. Im Bereich der saisonalen Grippeimpfstoffe haben die Ermittlungen ebenfalls eine sehr wettbewerblich geprägte Forschungslandschaft ergeben. Das Vorhaben lässt in keinem der betroffenen Bereiche eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs erwarten. 

Die Prüfung des Vorhabens war dem Bundeskartellamt allein aufgrund der 2017 ins Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommenen Transaktionswertschwelle möglich. Die Transaktionswertschwelle erlaubt die wettbewerbliche Prüfung von Zusammenschlüssen, bei denen zu einem Kaufpreis von mehr als 400 Mio. Euro Unternehmen oder Vermögensgegenstände erworben werden, die jedoch noch geringe oder keine Umsätze erzielen. GSK und CureVac haben für die übergehenden geistigen Eigentumsrechte und Patente einen Kaufpreis von 400 Mio. Euro vereinbart, zu dem Meilenstein- und Lizenzzahlungen in Höhe von bis zu 1,05 Mrd. Euro hinzukommen können.

Englische Version:

  • GlaxoSmithKline can acquire rights to CureVac’s COVID and influenza vaccines