Übernahme von Mitarbeitenden kann der deutschen Fusionskontrolle unterliegen – Microsoft/Inflection nur mangels erheblicher Inlandstätigkeit von Inflection nicht anmeldepflichtig
29.11.2024
Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Wochen geprüft, ob die bereits im März 2024 erfolgte Übernahme nahezu aller Mitarbeitenden der Inflection AI, Inc. (nachfolgend: Inflection) durch Microsoft Corporation (nachfolgend: Microsoft) der deutschen Fusionskontrolle unterliegt. Im Ergebnis war das nicht der Fall, weil das Zielunternehmen Inflection zum Zeitpunkt der Übernahme nur in geringem Ausmaß in Deutschland tätig war.
Im Rahmen der Prüfung hat das Bundeskartellamt allerdings die Übernahme der Mitarbeitenden zusammen mit Begleitvereinbarungen zur Finanzierung und Verwendung von Schutzrechten als Zusammenschluss bewertet, der grundsätzlich der deutschen Fusionskontrolle unterliegt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Dieser Fall zeigt, dass das deutsche Kartellrecht geeignet ist, auch weniger klassische Übernahmekonzepte in der Digitalbranche zu erfassen. Wir beobachten in der letzten Zeit vermehrt so genannte Acqui-hires. Dabei geht durch die Übernahme von hochqualifizierten Mitarbeitenden mit speziellem Know-how letztlich das wettbewerbliche Potential eines Zielunternehmens auf den Erwerber über. Betroffen von diesen Acqui-hires sind insbesondere junge, innovative Unternehmen aus der Digitalbranche wie solche, die mit der Entwicklung künstlicher Intelligenz befasst sind. Mit dem vor einigen Jahren neu geschaffenen Aufgreifkriterium der Transaktionswertschwelle können auch diese Fälle von uns geprüft und gegebenenfalls untersagt werden. Damit leisten wir einen Beitrag, die Vielfalt in neuen Märkten der Digitalbranche zu erhalten
.“
Inflection ist ein im Jahr 2022 gegründetes Technologieunternehmen, das den Chatbot Pi entwickelt und auf den Markt gebracht hat.
Nachdem die Kommission am 18. September 2024 bekannt gegeben hatte, dass sie in dieser Sache keine Entscheidung trifft (zur Pressemitteilung der Kommission), hatte das Bundeskartellamt über eine Prüfung des Vorhabens zu entscheiden.
Die Ermittlungen des Bundeskartellamtes haben ergeben, dass die Übernahme des Personals und die Regelungen zur Nutzung wesentlicher Schutzrechte von Inflection durch Microsoft faktisch eine Übernahme von Inflection durch Microsoft darstellen und als solche der deutschen Fusionskontrolle unterliegen. Das Bundeskartellamt hatte dazu die verschiedenen Verträge zwischen Inflection und ihren Gesellschaftern auf der einen und Microsoft auf der anderen Seite geprüft.
Allerdings sind die nationalen Schwellenwerte für die Prüfung der Übernahme in diesem Fall nicht erfüllt. Infrage gekommen wäre eine Zuständigkeit nach der so genannten Transaktionswertschwelle, da der Wert der Gegenleistung für die Übernahme über 400 Mio. Euro lag. Außerdem muss das Zielunternehmen zum Zeitpunkt der Übernahme bereits in erheblichem Umfang in Deutschland tätig sein. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass dies bei Inflection nicht der Fall war. Die Zahl der Nutzenden des Chatbots Pi in Deutschland wurde vom Bundeskartellamt als nicht hoch genug erachtet. Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren daher eingestellt.